Bafin: Keine Steuermittel für Bankenrettung – Reines Balsam

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Die deutsche Finanzaufsicht Bafin bemüht sich offenbar darin, die beunruhigten Gemüter der Steuerzahler mit ein paar Tropfen Balsam zu beruhigen. Eine Bankenrettung mithilfe von Steuermitteln werde es nicht mehr geben.

Bankenrettung: Steuerzahler sollen sich künftig wieder sicher fühlen können

Eurokrise
Bankenabwicklungsregime soll Steuerzahler schonen

Entwarnung für „nervöse Steuerzahler“? Wenn eine private Bank in die finanzielle Schieflage geriet und nach „marktwirtschaftlichen Regeln“ eigentlich Insolvenz anmelden müsste, sprang in „systemrelevanten“ Fällen die mit Steuergeldern ausgerüstete Regierung ein, um das drohende Kippen des privaten Instituts mit Millionen- und Milliardenzuschüssen zu verhindern. Der Steuerzahler wurde quasi als Bürge für verzocktes Kapital parat gestellt. Eine rühmliche Ausnahme bei den aus Steuermitteln finanzierten Bankenrettungen stellt die ehemalige US-Investmentbank Lehman Brothers dar. Dieses eigentlich „systemrelevante“ Institut wurde von der US-Regierung einfach fallen gelassen. Allerdings fiel diese Entscheidung mit dem Hintergrund, dass der damalige US-Finanzminister Henry Paulson unter Präsident George W. Bush unmittelbar vor seinem Amtsantritt langjähriger Vorsitzender des Lehman-Konkurrenten Goldman Sachs gewesen ist.

Als Vorzeigeprojekt für Bankenrettungen aus Steuermitteln (Bail-Out) kann Griechenland genommen werden. Der Fall Zypern diente offenbar als ein Versuchsfeld für ein Bail-In, bei dem die Sparer und Anleger zur Kasse gebeten wurden. Die EU-Politiker in Brüssel entschieden sich dafür, künftig nur noch das Bail-In-Verfahren anzuwenden. Doch schon beim ersten Schaukeln gewichtiger Banken in Italien, sorgte die Regierung in Rom für die Umleitung erster Steuermilliarden, mit Absegnung Brüssels.

Es liegt auf der Hand. Die EU-Politiker schaffen willkürlich neue Statuten, um diese mit ebengleicher Willkür zu umgehen. Auf die Steuerzahler wirken diese intransparenten politischen Hakenschläge zugunsten zockender Privatbanken alles andere als beruhigend. Kein Wunder, dass das Vertrauen in die Projekte EU und Euro immer weiter schwindet.

Für die Bewohner des Bundesgebietes scheint nun die Finanzaufsicht Bafin etwas Balsam zur Beruhigung der Gemüter zu verabreichen. Über den „Finanzmarkt-Pressedienst“ Süddeutsche Zeitung (SZ) (Montagsausgabe) erklärte der bei der Bafin für Geldwäsche und Bankenabwicklung zuständige Thorsten Pötzsch, dass sich die Steuerzahler beruhigt in ihre Sesseln zurücklehnen könnten. „Alle an den Finanzmärkten wissen: Man kann nicht mehr davon ausgehen, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird“, so Pötzsch im Gespräch mit der SZ. Das Problem der systemrelevanten Banken sei weitgehend gelöst.

Inzwischen sei es möglich, auch große Geldinstitute ohne Zuhilfenahme von Steuermitteln abzuwickeln und Verwerfungen an den Finanzmärkten zu vermeiden. Letztendlich wiss der Finanzmarkt, dass ein Abwicklungsregime existiere. Hervorstechende Beispiele für Millardengräber sind die IKB und die Commerzbank.

Bafin hat keine Handhabe über Bundesgebiet hinaus

Das mag, wenn überhaupt, auf die deutschen Banken zutreffen, nicht jedoch auf die Banken im Euro- bzw. EU-Raum. Für diese Wirtschaftsgebiete wurde dank Abgabe der Zuständigkeiten die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) geschaffen. Die EZB, eigentlich zuständig für den Euro und für die Banken, pumpte voraussichtlich bis Ende 2018 rund 2.600 Milliarden Euro u.a. für die Stabilisierung von Mitgliedsländern in die Märkte und der ESM, eigentlich zuständig für die Rettung von Mitgliedsländern, soll künftig auch für insolvente Banken gerade stehen. Alles finanziert aus Steuermitteln. Der Steuerzahler im Bundesgebiet steht beim ESM anteilig mit 27 Prozent parat. Das Anfangskapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro, also 189 Milliarden Euro vom deutschen Steuererbringer. Einfluss auf den ESM hat die Bundesregierung quasi keines. Im Gegenteil, sollte der ESM mit de facto eigenem „Hoheitsgebiet“ weitere Milliarden anfordern, so haben die Mitgliedsländer diesen „Wunsch“ binnen 14 Tagen widerspruchslos zu befolgen.

Da die EZB nicht nur Anleihen im Billionen-Umfang erwirbt, sondern zugleich auch die Qualität der erworbenen Papiere beurteilt, kann auch vom umfangreichen Ankauf von Schrottpapieren ausgegangen werden. Ein Verlust ist damit fast vorprogrammiert und innerhalb des Euro-Systems stehen für die Verluste die nationalen Notenbanken ein, also unterm Strich wiederum der Steuerzahler.

Die Aussage des Bankenabwicklungs-Mitarbeiters der Bafin ist lediglich ein Tropfen Balsam auf einen heißen Stein.


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