Freitag, den 25. Mai 2012

Gebäudeversicherung Informationen – Schadenursachen & Leistungen



Gebäudeversicherungen - Schäden & Versicherungsschutz -

Gebäudeversicherungen decken Schäden am Haus und Nebenobjekten

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Eigenheim. Was in schnell einem kurzen Satz ausgesprochen ist, kann jedoch den Unterschied zwischen dem finanziellen Ruin und "mit dem Schrecken davongekommen" ausmachen.



Der allgemeine Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung
Hauseigentümer sind durch eine Gebäudeversicherung finanziell gegen die Gefahren, u.a. durch Feuer, Unwetter oder Leitungswasser, am Gebäude abgesichert.

Der Schutzbereich einer Gebäudeversicherung endet nicht an der Hausfassade, sondern umfasst auch umliegende, zum Grundstück gehörende Nebengebäude. Wintergarten, Garagen und Gartenhäuschen sind Beispiele die von einer Gebäudeversicherung ebenfalls gedeckt sind.

Dazu gehört der Schadenersatz für im Hauptgebäude fest verbundene Teile in den Leistungsbereich einer Gebäudeversicherung.


Wohngebäude sind Kapital - Kapitalschutz durch Gebäudeversicherung
Die möglichen Schäden am Haus, bzw. dem Eigenheim werden oft unterschätzt. In der Regel bedeutet ein kapitaler Schaden am Wohngebäude den finanziellen Ruin für den Gebäudeeigentümer.

Sollte für das beschädigte Gebäude noch eine Immobilienfinanzierung am Laufen sein, sitzt der Eigentümer ohne eine Gebäudeversicherung vor einem "Nichts" und einem Berg von Schulden.

Eine Gebäudeversicherung wird regelmäßig für die Bau-, bzw. Immobilienfinanzierung vorausgesetzt.
Aus Gründen der hohen finanziellen Risiken sollte eine Gebäudeversicherung ein Standard für den Hauseigentümer sein.


Zahlreiche Risiken für Wohngebäude und Eigenheime
Gebäudeversicherungen

Wohngebäudeversicherungen

Immobilienbesitzer ohne eine Gebäudeversicherung gehen u.U. erhebliche Risiken ein. Jeder Hausbesitzer ist der Gefahr ausgesetzt, durch Brand, Sturm und Hagel, sowie Leitungswasser-Rohrbruch einen riesigen finanziellen Schaden zu erleiden.

Durch einen Orkan abgedecktes Dach ist bereits ein erheblicher Schaden am Gebäude. Ein Dachstuhlbrand kann ebenfalls bis an den Rand der finanziellen Möglichkeiten reichen. Findet der Brand genügend Nahrung, wird am Ende das ganze Haus sprichwörtlich in Schutt und Asche gelegt.



Unerwartete Folgeschäden am Gebäude
Ein fehlendes Dach durch Sturm oder Brand sind offenkundige Gebäudeschäden. Bereits lokale Brandherde in einem Zimmer können Schäden über weite Bereiche des gesamten Gebäudes verursachen.

Auf den ersten Blick nicht erkennbar, aber brennende Kunststoffe verursachen meist verheerende Schäden am Gebäude. Freigesetzte aggressive Gase können die Bausubstanz angreifen. Bewehrungseisen in Betondecken werden z.B. von den säurehaltigen Gasen angegriffen.

Das Löschwasser der Feuerwehr trägt noch zu einer Ausweitung des ursprünglichen Brandschadens bei.


Eine Gebäudeversicherung deckt zahlreiche Schäden, u.a. durch:
Brand, Sturm, Hagel und Wasser. Die sogenannten Elementarschäden wie Überflutungen, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Erdbeben können ebenfalls als Schadenursachen in eine Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden.

Die Gebäudeversicherung deckt auch Folgeschäden
Ein beschädigtes Dach repariert sich nicht von selbst und der Schutthaufen im Garten muss beseitigt werden. Folgeschäden werden von einer Wohngebäudeversicherung ebenfalls übernommen. Reparaturarbeiten, Restaurierungen, bzw. Wiederherstellungen verursachen horrende Kosten, die von einer Gebäudeversicherung getragen werden.


Die Höhe der Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung
Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in einer Gebäudeversicherung stellt die Obergrenze dar, die für beschädigte Gebäude aufgebracht werden würde. Je nach Gebäudeart, Altbau oder Neubau, dem Alter und der Bauweise variieren die Immobilienwerte. Eine Gebäudeversicherung sollte dem Wert des zu versichernden Objekts angepasst sein.


Bestimmung des Objektwertes für Schadensumme der Gebäudeversicherung - Wert 1914
Die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung muss über die Jahre laufend angepasst werden. Der Wert des Gebäudes ändert sich über die fortschreitende Zeit. Steigende Risiken brauchen eine entsprechende Anpassung. Der sog. Wert 1914 ist der Ausgangspunkt für die Bestimmung der Deckungssumme.

Das zu versichernde Gebäude erhält den theoretischen Wert im Jahr 1914 und wird mit dem (steigenden) Neuwertfaktor multipliziert. Mit der Vereinbarung einer Gebäudeversicherung mit gleitenden Neuwert, werden Deckungssumme und Versicherungsbeiträge in regelmäßigen Abständen der Wertsteigerung angepasst. Der Gefahr einer zu geringen Versicherungssumme wird vorgebeugt.

Bei einem Totalverlust des Gebäudes würden dem Versicherungsnehmer ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um einen Neuanfang beginnen zu können.


Unterschiedliche Wohngebäude erfordern angepasste Versicherungen
Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften für eine Gbäudeversicherung bieten zahlreiche und auch sehr unterschiedliche Tarife an. Viele Details und Einzelheiten sind individuell zu klären, um eine angepasste Gebäudeversicherung berechnen zu können.

Der Rechner zur Gebäudeversicherung berücksichtigt alle erforderlichen Angaben über das zu versichernde Wohngebäude. Die Objektwertberechnung schließt bereits den Wert 1914 mit ein. Der Faktor zum aktuellen Datum ist für die Berechnung der Versicherungssumme einbezogen.


Beitragsberechnung für Gebäudeversicherung durch unabhängigen Tarifvergleich

Für die Kostenberechnung der Wohngebäudeversicherung ist die Gebäudeart, bzw. -Nutzung sehr wichtig (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus). Die Beitragsberechnung und der Gebäudeversicherung Vergleich zwischen zahlreichen namhaften Gesellschaften sind völlig unverbindlich und kostenfrei. Die Angaben für das zu versichernde Gebäude sind aufgrund der individuellen Unterschiede sehr detailiert.



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Kommentare und Meinungen

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