Versicherungsbranche in Verruf – GDV stellt klar

Versicherungen besser als ihr Ruf-

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) kritisiert die am 04.09.12 von der ARD ausgestrahlte Reportage „Die Nein-Sager“ und sieht die gesamte Versicherungsbranche in ein völlig falsches Licht dargestellt.

Verzerrte Darstellung der Versicherungsbranche

Beratung Ombudsmann
Der mögliche Weg über
einen Versicherung Ombudsmann

Am 04. September 2012 strahlte ARD die Sendung „Die Nein-Sager“, eine Reportage über vermeintliche „Tricks und Schiebereien“ innerhalb der Versicherungsbranche aus. Aussagen und Darstellungen über Versicherer und Versicherungsvertreter reichten zwischen „Perfide Tricks und Verschleierungstaktiken“. Bewusste Verzögerungen und „strategische Ablehnungen“ von Ansprüchen der Versicherten, gehörten nach dem Bericht zu den Praktiken der Versicherer.

„Das Gegenteil ist der Fall“
Der GDV sieht die Darstellungen der ARD-Sendung in das Gegenteil verdreht und erklärt, dass es keine Strategie der Versicherer gäbe, Leistungen bei berechtigten Schadenansprüchen zu verhindern oder künstlich zu verzögern.

Versicherer wären durch das Versicherungsvertragsgesetz nicht nur dazu verpflichtet, Schäden möglichst schnell zu regulieren, sondern eine unverzögerte Regulierung läge auch im eigenen Interesse der Versicherungsgesellschaft.

Ein paar dargestellte Fakten zu den Schadenregulierungen
Der GDV setzt dem ARD-Report die Zahlen vergangener Regulierungen durch die Versicherer entgegen. Somit wären im Jahr 2011 täglich 231 Millionen Euro an die Versicherungskunden ausgezahlt worden. Jährlich käme die Summe von insg. 85 Milliarden Euro zusammen. Im gleichen Jahr leisteten die Unfall- und Schadenversicherer 43,8 Milliarden Euro für ihre Kunden, täglich somit 120 Millionen Euro.

Sorgfalt in der Schadenprüfung
Gegenüber der Versichertengemeinschaft gäbe es eine Verpflichtung, dass Versicherungen nicht unberechtigt Leistungsauszahlungen vornehmen. Dabei spielt die Versicherungssparte keine Rolle. Jeder Versicherer ist dazu angehalten, sorgfältig zu überprüfen, ob überhaupt ein gerechtfertigter Leistungsanspruch besteht. Vorgaben kämen aus den vereinbarten Versicherungsverträgen und aus gesetzlichen Bestimmungen. Eine Prüfung der Leistungsansprüche sei keine Willkür. Der Versicherte erhielte seine vertraglich festgelegte Leistung, sobald ein Leistungsfall vorläge.

ARD-Reportage beschrieb Einzelfälle
Der GDV weist darauf hin, dass die im ARD-Report dargestellten Einzelfälle nur von den beteiligten Versicherungsunternehmen kommentiert werden können. Dennoch gälte grundsätzlich für jeden Versicherten die Möglichkeit, bei Konflikten den Weg über einen Versicherungsombudsmann zu gehen. Die Versicherer wiesen ihre Kunden ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin.

Bei mehr als 457 Millionen Versicherungsverträgen wären im Jahr 2011 nur 17.733 zulässige Beschwerden beim Ombudsmann eingegangen. Rechnerisch hätte sich damit nur jeder 25.000ste Kunde bei einem Ombudsmann beschwert.

Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

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