Versicherungsbedingungen sollen verständlicher werden

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Das „Böhmische Dorf“ in den Versicherungsbedingungen soll in die deutsche Sprache übersetzt werden. Der GDV beauftragte einen Sprachwissenschaftler, um die Formulierungen in den Vertragswerken für Verbraucher verständlicher zu gestalten.

Leistungsschutz

Die ungeliebten Bedingungen von Versicherungsverträgen waren noch nie einfache Lektüre

Offenbar hat sich in der Versicherungswirtschaft eine sprachliche Eigendynamik entwickelt, die nun von renommierten Wissenschaftlern ausgebremst und für Verbraucher künftig auch im Zaum gehalten werden soll. Wer als Versicherungskunde (tatsächlich) sämtliche Bedingungen zu seinem Vertrag durchgelesen hatte, dürfte in vielen Fällen einen Großteil der Formulierungen zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht verstanden haben.

Wenn Sprachwissenschaftler an Formulierungen in der deutschen Sprache angesetzt werden, könnte man eigentlich davon ausgehen, dass hier Sätze mit möglichst viel fachlichem Inhalt unter umfangreicher Verwendung spezifischer Fachbegriffe für versierte Leser bzw. Zuhörer geschaffen werden sollen. In der Sparte der Versicherungen wird jedoch der umgekehrte Weg angestrebt. Mit wissenschaftlichen Methoden sollen die „abgehobenen“ Formulierungen in den Versicherungsbedingungen auf den Boden der Normalsterblichen zurück geholt werden.

Das Motto des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lautet: Klartext. In Zusammenarbeit mit dem Sprachwissenschaftler Prof. Günther Zimmermann wurden bereits Teile der unverbindlichen Versicherungsbedingungen gründlich überarbeitet. Das erklärte Ziel ist die verbraucherfreundliche Verständlichkeit aller Versicherungsbedingungen.

Für Prof. Günther Zimmermann stand die Herausforderung darin, die Versicherungsbedingungen in die alltägliche Sprache zu übersetzen, dabei aber ihre Rechtssicherheit bei zu behalten. Aus diesem Grund konnten nicht sämtliche Vorschläge sprachlicher Klarheit in die neuen unverbindlichen Versicherungsbedingungen übernommen werden.

Bei den Vereinfachungen der Formulierungen zu den Vertragsbedingungen standen die drei Mittel Entzerren, Reduzieren und Veranschaulichen im Mittelpunkt. Sätze wurden u.a. gekürzt, auf einige Fachbegriffe sowie Passiv- und Nominalstil verzichtet.

Beispiel einer überarbeiteten Musterbedingung

  • Bisherige Formulierung
    Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
  • Neue Formulierung
    Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig:
    – Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und
    – Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen.

Quelle: GDV





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