Unisex-Urteil: Vor- & Nachteile für Verbraucher

Unisex-Urteil – Vor- & Nachteile-


Je näher der „Unisex-Termin“ 21.12.2012 rückt, desto hellhöriger werden die Verbraucher und auch Versicherungsgesellschaften. Schließlich haben die Änderungen für Frauen und Männer teils einschneidende Konsequenzen in der Höhe der zukünftigen Prämien.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Gleichberechtigung der Geschlechter sieht auf den ersten Blick wie eine „wohlwollende Geste“ für Gerechtigkeit aus. Auf den zweiten Blick entpuppt sich das Unisex-Urteil als ein richtiger „Bärendienst“.

Unisex-Entscheidung
Gut gemeintes Unisex-Urteil

Aus der Sicht des Versicherungsnehmers rentiert sich die Unisex-Regelung lediglich nur genau dann, wenn man als Frau, bzw. Mann die Police benötigt, die eben nach der Umstellung günstiger ausfällt. Im umgekehrten Fall darf der Verbraucher teils erheblich tiefer in die Tasche greifen.

Unisex-Entscheidung ist indirekter Kostentreiber

Das Urteil des EuGH brachte den Versicherern einen enormen Aufwand ein. „Schimpfen“ Verbraucherschützer u.a. über die hohen Verwaltungskosten der Gesellschaften und die „Zweckentfremdung“ der Kundenbeiträge, fügte die europäische Instanz den Einspar Bemühungen einen herben Rückschlag zu.

Die Versicherer müssen zusehen, wie sie ihre bisherigen Bisex-Angebote auf den gemeinsamen Nenner der Unisex-Vorgaben bringen. Wer es bis zum 21. Dezember nicht schaffen sollte, einen Unisex-Tarif zu entwickeln, darf diese Versicherungssparte eben nicht mehr anbieten.

Vergünstigungen nur halbherzig umgesetzt
Wer sich als Versicherungsnehmer in der glücklichen Situation befindet, dass seine gewählte Unisex-Versicherung günstiger geworden ist, kommt kaum in den Genuss des theoretisch Möglichen. Die neuen Unisex-Angebote erhalten teils kräftige Prämienaufschläge, aber lediglich verhaltene Vergünstigungen für das andere Geschlecht. Wenn z.B. die Beiträge der Unisex-Risikolebensversicherung für Frauen um rund 50% steigen, so können sich Männer über gerade mal rund 20% Beitragsreduzierungen freuen. Ein deutlich unausgewogenes Verhältnis.

Das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gab den Versicherungen eine willkommene und elegante Möglichkeit, die Beiträge zum eigenen nachhaltigen Vorteil neu zu gestalten. Die durchschnittlichen Mehreinnahmen gehen weit über die Kompensation der Verwaltungskosten zur Unisex-Umgestaltung hinaus.

Unisex-Versicherungen werden je nach Geschlecht und Versicherungssparte deutlich teurer, gleichzeitig aber „verhalten“ günstiger.

Vorteile & Nachteile durch Unisex-Urteil

Vorteilhaft sind die neuen Policen ausschließlich für die Kombination Geschlecht & Versicherungsart mit geringeren Beiträgen, auch wenn die Reduzierungen offenbar nicht vollständig ausgeschöpft sind.

Nachteile werden die geschlechterneutralen Policen ab dem Stichtag 21.12.12 den Frauen, bzw. Männer einbringen, die schlicht deutlich mehr zu bezahlen haben.

Noch vor der Unisex-Umstellung erleiden jedoch die Versicherungsgesellschaften einen erheblichen Nachteil. Dank des EuGH-Urteils sind die Verbraucher offenbar überaus verunsichert und halten sich mit Neuabschlüssen spürbar zurück. Obwohl die Gesamtbilanz aus Beitragsanhebungen und -absenkungen zugunsten der Versicherer ausfällt, versuchen sie die Verbraucher bereits lange vor dem Umstellungstermin zu motivieren, „doch jetzt noch die Vorteile der Bisex-Tarife auszunutzen“.

Neben der bereits seit Frühjahr 2012 durch die DFV angebotene Unisex-Pflegezusatzversicherung, sind auch weitere Gesellschaften mit ins Boot gestiegen, ihren Kunden die Chance anzubieten, die günstige Versicherungslösung zu wählen, solange es noch geht. Gothaer bietet eine „globale“ Wechseloption an, wenn sich herausstellte, dass die andere Variante nach der Unisex-Umstellung die bessere gewesen wäre (die bisherigen Reaktionen nach dem Unisex-Urteil).

Inzwischen reagiert auch die Direkte Leben mit dem deutlichen Hinweis, dass noch vor der Umstellung für Frauen die Risikolebensversicherung um rund 30% günstiger kommt, als wenn bis zur geschlechtsneutralen Variante abgewartet werden sollte.

Fazit: Das Unisex-Urteil war „gut gemeint“, aber hinterlässt für die Verbraucher offensichtlich mehr Nachteile als die „erhofften“ Vorteile.

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