Riskante Hobbies können Schutz der Lebensversicherungen beeinflussen
11. Januar 2012 um 7:02 Uhr - Thema Risiko Lebensversicherung
Riskante Freizeitbeschäftigungen wirken sich auf Versicherungsschutz aus
-Eine Lebensversicherungspolice ist kein "Persil-Schein" für die Ausübung von Hobbies mit grenzelosen Risiken, bei gleichzeitig "grenzenloser" Absicherung der Hinterbliebenen. Freizeitgestaltungen gehören nicht ohne Grund zum Fragenkatalog für eine Lebensversicherung.
Viele beliebte Freizeitbeschäftigungen bergen Risiken für Leib und Leben. Nachdem die Motorrad-Saison beendet ist und auch Kletterer und Mountainbiker witterungsbedingt meist eine Pause einlegen, werden schwerverletzte Skifahrer bald wieder die Schlagzeilen beherrschen. Auch wenn Unfälle in der Freizeit glücklicherweise nur vergleichsweise selten zu dauerhaften Gesundheitsschäden oder gar zum Tod führen, müssen Kunden vor Abschluss einer Lebensversicherung Fragen zu ihrer Freizeitgestaltung beantworten.
Sobald ein Kunde ein Produkt mit Todesfallabsicherung, Berufsunfähigkeits- oder Pflegevorsorge beantragt, wird grundsätzlich eine Risikoprüfung durchgeführt. Die Risikofragen sind abhängig von Art und Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes. Neben Alter und Gesundheitszustand ist auch das Freizeitverhalten entscheidend, ob und zu welchen Konditionen ein Kunde Versicherungsschutz erhält. Vor allem im Beratungsgespräch zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Kunden darauf achten, dass neben Fragen zur Gesundheit auch Hobbys angesprochen werden. Sonst ist die Gefahr groß, aus Unwissen unvollständige Angaben zu machen und im Schadenfall leer auszugehen.
Kein Kunde muss all seine Hobbys nennen. "Prinzipiell sind nur solche Hobbys relevant, die mit erhöhten Unfall- oder Gesundheitsgefahren verbunden sind. Dies können beispielsweise Motorradfahren, Tauchen, Reiten oder Klettern sein. Ob ein Versicherer im konkreten Fall das Hobby als risikoerheblich einstuft, hängt vom gewählten Produkt, dem Tarif, der Intensität der Ausübung und der Geschäftspolitik des Versicherers ab," erklärt Dr. Olaf Hottinger, Experte für Risikomanagement bei der Allianz Lebensversicherungs- AG. "Und eines sollten Kunden stets beachten: Risikorelevante Hobbys müssen auch dann angegeben werden, wenn sie nur selten ausgeübt werden." Hobbys, von denen kein erhöhtes Risiko ausgeht, wie Schachspielen oder normales Angeln, muss der Kunde selbstverständlich nicht angeben

Gefährliche Hobbies können
Lebensversicherungsschutz beeinflussen
Auch solche Freizeitbeschäftigungen, die auf den ersten Blick vielleicht gar nicht besonders waghalsig wirken, können Einfluss auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. So ist zum Beispiel Bouldern (Klettern auf Absprunghöhe) nur gegen Zuschlag versicherbar.
Wer Hinterbliebene über eine Risikolebensversicherung absichern will, sollte ebenfalls alle im Antrag erfragten Hobbys nennen. Ansonsten könnte der Versicherer im Schadenfall bei unvollständigen Angaben vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten. Für Breitensportarten wie Fuß- oder Handball oder 'normales' Skifahren werden dagegen keine Zuschläge fällig. Sie führen bei zwar durchaus erhöhter Verletzungsgefahr nur selten zu langfristigen Gesundheitsschäden oder Todesfällen.
Bei vielen anderen Hobbys kommt es darauf an, wie sie ausgeübt werden. Bergwandern, Hochtouren, Klettersteigbegehungen oder Trekking, werden in der Regel ohne Zuschlag mitversichert, sofern sie in Europa ausgeübt werden. Ähnlich ist es beim Tauchen: hier sind neben der Tauchtiefe das Wie und Wo entscheidend, ob und zu welchen Konditionen ein Kunde den gewünschten Versicherungsschutz erhält.
Kunden, die mehreren riskanten Freizeitbeschäftigungen nachgehen, können beruhigt sein: Treffen mehrere gleichartige Sportrisiken zusammen, wird nur für das gefährlichste Risiko ein Zuschlag erhoben. Wer zum Beispiel einen Zuschlag fürs Drachenfliegen zahlt, muss fürs Fallschirmspringen nicht noch einen Zuschlag zahlen.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Kunde, der ein als gefährlich eingestuftes Hobby ausübt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten kann, jedoch einen Beitragszuschlag zahlen muss. Wird er tatsächlich berufsunfähig, bekommt er seine Berufsunfähigkeitsrente unabhängig davon, wodurch der Schaden eingetreten ist. Lehnt der Kunden den höheren Beitrag ab, kann eine Ausschlussklausel für das betreffende Hobby vereinbart werden. Damit erhält er keine Leistung aus der Versicherung, wenn die Ausübung des Hobbys die Berufsunfähigkeit verursacht hat. Wird der Kunde dagegen beispielsweise durch eine Krankheit berufsunfähig, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Hobbys, die nach Vertragsabschluss vom Kunden neu aufgenommen wurden, müssen bei bestehenden Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen nicht dem Versicherer nachgemeldet werden.
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