Rechtsschutzversicherungen: Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanhebung

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Weitere Rechtsschutzversicherer werden demnächst die Beiträge anheben und bei gleichbleibenden Leistungen das Sonderkündigungsrecht für Bestandskunden ermöglichen. Ein kritischer Blick auf die Police ist dringend angeraten und wer noch keine Rechtsschutz-Police parat haben sollte, muss ohnehin mit durchschnittlich um 16 Prozent gestiegene „Justiz-Kosten“ rechnen.

Rechtsstreit

Der einfache Anwaltsbrief bis hin zum ausgewachsenen Rechtsstreit: Rechtsschutzpolice übernimmt

Beitragsanhebungen bei den privaten Rechtsschutzversicherungen sind Programm. Nachdem am 01. Juli 2013 das „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ in Kraft getreten ist, wurden damit gleichzeitig auch höhere Kosten für die Rechtsschutzversicherer „rund um die Justiz“ geschaffen.

Eigentlich harrten die Versicherer relativ lange aus, bis die gestiegenen Kosten für Anwälte, Notare und Gerichte auf die Versicherungspolicen umgelegt wurden, aber die ersten Beitragsanhebungen sind bereits durchgesetzt worden und weitere werden folgen. So demnächst auch bei der Concordia, BGV, Alten Leipziger/Rechtsschutz Union und D.A.S.

Es gilt aber auch bei der privaten Rechtsschutzversicherung: Wenn der Versicherer einseitig die Beiträge anhebt, die Versicherungsleistungen aber nicht, besteht für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Ohnehin sollten Inhaber einer privaten Rechtsschutzversicherung einstweilen einen kritischen Blick auf die vereinbarten Leistungen im Verhältnis zu den Beitragshöhen werfen. Das gilt umso mehr, je älter die Police bereits ist.

Die vom Rechtsschutzversicherer angekündigten Beitragsanhebungen ohne zusätzliche Leistungen könnte für viele Versicherungsnehmer „die Gelegenheit“ schlechthin bedeuten, falls die reguläre Kündigungsfrist lt. Vertrag schlicht versäumt wurde.

Wer noch keine Rechtsschutz-Police in der Schublade liegen haben sollte, könnte dennoch ungewollt mit dem „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ in Berührung kommen. Die Kosten über die gesamte Bandbreite im Justiz-Bereich sind dadurch um durchschnittlich 16 Prozent gestiegen. Das fängt beim Anwalt an, geht über den Notar, bis hin zu allen Instanzen der Gerichte.

Rechtsschutzversicherung sorgt für den langen Atem

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt u.a. die Kosten für den „einfachsten“ Brief vom Anwalt, die Gerichtskosten und auch die Kosten für geladene Zeugen sowie beauftragte Sachverständige. Einige tausend Euro sind sehr schnell zusammen und nicht selten wird ein Rechtsstreit durch die finanzielle Überlastung einer Streitpartei „entschieden“. Die Rechtsschutzversicherung verleiht deshalb den so oft benötigten finanziellen langen Atem.

Das Verhältnis zwischen Preis und Leistung hat sich in der privaten Rechtsschutzversicherung innerhalb der vergangenen Jahren stark verändert. Ob Einstieg oder Wechsel, der Blick auf die aktuellen Angebote der Rechtsschutzversicherer ist der erste Schritt. Die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen sind u.a. abgestimmt für die Bereiche Verkehrsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz und auch Arbeitsrechtsschutz. So kann die Police mit allem Notwendigen aber ohne überflüssigen Ballast ausgestattet werden.

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