Gebühren für Anwälte und Gerichte steigen ab 01. Juli 2013 deutlich

Rechtsschutz wird teurer-


Ab dem 01. Juli 2013 wird für Verbraucher das Beschreiten des Rechtswegs ein teurer Spaß, sofern keine Rechtsschutzversicherung die erhöhten Kosten und Gebühren übernehmen sollte. Anwälte und Gerichte werden nach in Kraft treten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes deutlich mehr verlangen.

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Justiz: Nur wer Geld hat darf mitspielen

„Recht haben und Recht bekommen…“. Zwischen der Überzeugung, in einem Rechtsstreit im Recht zu sein und dieses Recht am Ende auch durchsetzen bzw. verteidigen zu können, lag bisher schon ein großer Unterschied. Ab dem 01. Juli 2013 geht die Schere zwischen „Rechtsgefühl“ und „Rechtsdurchsetzung“ noch weiter auf. Für denjenigen, der seine Position vor Gericht verteidigen will, wird es deutlich teurer. Am anderen Ende werden jedoch noch mehr Menschen auf ihrem Recht sitzen bleiben, da die „Selbstverteidigung“ schlicht nicht mehr bezahlt werden kann.

Für finanzkräftige Prozessgegner bahnt sich ein enormer Vorteil an. Entweder gibt der finanziell Unterlegene zu einem frühen Zeitpunkt auf, bevor der finanzielle Ruin die Lebensgrundlage entzieht, oder es kommt erst gar nicht zu einem Prozess, da die absehbaren Gerichtskosten bereits im Vorfeld beugend wirken.

Das sog. „Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ tritt zum 01. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig steigen die Kosten und Gebühren für Gerichte und Anwälte sowie Sachverständige, Notare, Übersetzer und Dolmetscher. Die bereits im Frühjahr 2013 in Aussicht gestellte Neuregelung der Gebührenordnung sieht Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), jedoch als gerechtfertigt.

Demnach wäre die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die Entwicklung der Einkommen in anderen Berufen grundsätzlich gerechtfertigt. Dennoch sieht der GDV-Vorsitzende die Gründe für den Einkommens- und Umsatzrückgang bei den Anwälten vielmehr in der ständig ansteigenden Anzahl der Anwaltszulassungen bei gleichzeitig zurückgehenden Eingangszahlen bei den Gerichten.

Für Verbraucher werden Gerichtskosten deutlich teurer
Eine einfache Formel: „Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss künftig tiefer in die Tasche greifen“, so Fürstenwerth. Gebühren und Kosten für Anwälte werden aufgrund der Anpassungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz deutlich ansteigen. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesjustizministers werden die Gerichtskosten sogar deutlich mehr angehoben. So sieht auch der GDV-Vorsitzende, dass die angestiegenen Kosten für die Rechtsverfolgung den „einen oder anderen von der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen abhalten können“.

Kostenanstieg für Rechtsverfolgung nur schwierig zu schätzen
Das Bundesjustizministerium hätte eine Abschätzung zu den gesamten Mehrkosten nicht vorgenommen, so der GDV-Vorsitzende. Aus diesem Grund könne die genaue Zahl der Verteuerung nicht genannt werden. Dennoch rechnet der GDV mit einer Erhöhung um rund 375 Millionen Euro pro Jahr, entsprechend um 16%.

Beiträge für Privat Rechtsschutzversicherungen könnten mitziehen
Auf die Rechtsschutzversicherer werden höhere Kosten zukommen. Ob diese jedoch die Beiträge im gleichen Umfang mit anheben werden, sei nicht zwangsläufig gegeben. Der Schadenaufwand sei zwar ein Parameter von zahlreichen, aber dennoch müsse jedes Unternehmen selbst entscheiden, wie die gesamten Faktoren jeweils für die Prämienberechnung gewichtet werden. Dennoch werden die Jahresbeiträge einer Rechtsschutzversicherung trotz ansteigender Kosten in jedem Fall noch niedriger sein als die Auslagen für eine einzige Arbeitsstunde des Anwalts, so Fürstenwerth.

Der GDV berechnete die Mehrkosten anhand eines Musterfalls zu einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. So würde das Kostenrisiko bei einem Streitwert in Höhe von 10.000,- Euro und für zwei Instanzen derzeit bei 5.775,19 Euro liegen. Nach dem in Kraft treten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes steigen die Kosten auf 6.687,55 Euro. Eine Verteuerung um über 900,- Euro.

„Anpassung wie jedes andere Einkommen auch“ !?

Lt. GDV besitzen derzeit rund 40 Prozent der Haushalte eine private Rechtsschutzversicherung, entweder aus den Bereichen Privatleben, Verkehr, Wohnen und Beruf bzw. aus einer Kombination der einzelnen Sparten.

Für die „restlichen“ 60% ohne privaten Rechtsschutz gibt es lediglich zwei Wege, den Rechtsweg anzugehen. Entweder sie zahlen rund 16% mehr zu den ohnehin sehr teuren Gerichtskosten oder sie lassen es „gar nicht erst darauf ankommen“ und weichen den juristischen Weg aus („Kapitulation im Vorfeld“). Ein weiterer Aspekt darf nicht vergessen werden. Mit der Gesetzesänderung werden gleichzeitig Kürzungen an der Prozesskostenhilfe vorgenommen. Die rechtsstaatliche Situation in Deutschland wird um ein ganzes Stück von seiner ursprünglichen Position weggerückt.

Der vermeintliche dritte Weg wäre jedoch die Inanspruchnahme einer
Privatrechtsschutzversicherung. Selbst wenn die neue Gesetzgebung den Eindruck erwecken könnte, als wenn die Vorteile wieder in eine einseitige Richtung geschanzt wurden, würde diese Einsicht jedoch auch dann nicht weiterhelfen, wenn man unfreiwillig in einen Rechtsstreit verwickelt wird und sich mangels Liquidität beugen muss.

„Eine Bemerkung am Rande“: Werden die Anhebungen der Anwaltsgebühren mit der Entwicklung der Einkommen anderer Berufe gemessen, so müsste die Anhebung eigentlich hinfällig sein.
Die Lohnentwicklung in Deutschland war in den letzten 10 Jahren einer der „mickrigsten“ in der ganzen EU. Obwohl sich das Blatt innerhalb der letzten zwei Jahre gewendet hat, fuhren die Arbeitnehmer inflationsbereinigt ein dickes Minus ein. Keinesfalls ließe sich daran eine Gebührenanhebung in Höhe von 16% rechtfertigen.

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