Schutz der Hausratversicherung gilt auch außerhalb der vier Wände

Hausratversicherung – Gothaer

Eine Hausratversicherung beginnt und endet nicht automatisch am Türstock vom Haus- oder Wohnungseingang. In bestimmten Fällen gilt der Schutzbereich einer Hausratversicherung auch außerhalb des Zuhauses.

Geht die Hausratversicherung auf Reisen, wird sie zur Außenversicherung

Für das Verständnis zu einer Hausratversicherung findet nach wie vor die Faustregel „Haus umdrehen, alles was herausfallen kann“ ist versichert, eine Anwendung. Feste Bestandteile am Haus fallen in den Bereich einer Wohngebäudeversicherung.

Was ist aber, wenn der Hausrat das Haus oder die Wohnung verlässt und anschließend in einem Hotelzimmer eine vorübergehende Bleibe findet? Greift der Versicherungsschutz dennoch, oder sind die vom Haushalt entfernten Gegenstände „vogelfrei“?.

Das Beipiel zur Regulierung durch die Hausratversicherung
Wer gewisse Gegenstände aus seinen eigenen vier Wänden zur vorübergehend neuen Unterkunft mit nimmt, verliert nicht automatisch den Schutz der abgeschlossenen Hausratversicherung. Kommen in der temporären Bleibe Gegenstände z.B. durch Einbruchdiebstahl abhanden, so kann der Verlust durchaus durch die Leistungen der Hausratversicherung ersetzt werden.

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Hausratversicherung in Bereichen
außerhalb der vier Wände

Sollte ein Gegenstand zu Hause bei einem Einbruch gestohlen werden, ist der Griff ans Telefon für die Regelungen durch die Hausratversicherung schon automatisch. Das gilt auch für Schadenfälle durch die grundlegenden Ursachen wie Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Austritt von Leitungswasser.

Dieser Schutzbereich einer Hausratversicherung ist den meisten Versicherten geläufig. Weniger bekannt ist jedoch die Tatsache, dass der Geltungsbereich der Police über den im Vertrag eingetragenen Haushalt weit hinaus gehen kann.

Aus einer Hausratversicherung wird unterwegs eine Außenversicherung

Eine Hausratversicherung begleitet die Gegenstände auf ihren Wegen. Nimmt der Versicherte z.B. sein Notebook mit, bleibt der Schutz einer Hausratversicherung auch am Domizil gültig. Zwar sind die Leistungen der sog.

„Außenversicherung“ bereits mit den normalen Beiträgen abgegolten, dennoch ist der finanzielle Ersatz im Rahmen der Außenversicherung in der Regel auf 10% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Meist ist die Höchstsumme auf 10.000,- Euro begrenzt.

Unterwegs gelten die Leistungen einer Hausratversicherung z.B. für beschädigte oder zerstörte Hausratgegenstände im abgebrannten Kraftfahrzeug, in der überschwemmten Ferienwohnung und auch für Einbruch-Diebstahl im angemieteten Hotelzimmer.

Die Außenversicherung hat ein „Verfallsdatum“

Mitgenommene Hausratgegenstände finden ihren vollständigen Schutz durch die Hausratversicherung innerhalb der im Vertrag eingetragenen Adresse. Unterwegs ist der Leistungsbereich als Außenversicherung meist auf 10% der Versicherungssumme begrentz (max. 10.000,- Euro), aber nicht für alle „Ewigkeiten“.

Meist gilt der nach außen wirkende Hausratschutz für 3 Monate. Wie weit die vorübergehende Unterkunft vom eingetragenen Haushalt entfernt ist, spielt keine Rolle. Nach Ablauf der 3-Monats-Gültigkeit verlieren die mitgenommenen Hausratgegenstände den Versicherungsschutz, oder eine neue, bzw. erweiterte Police schließt den Schutzbereich mit ein.

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Gothaer Versicherungen - Hausratversicherung

Generell gilt aber, ob Schaden im versicherten Haushalt, oder auf Reisen, ein Schaden durch Einbruchdiebstahl sollte umgehend der Polizei gemeldet werden. Die entwendeten Gegenstände sind in einer Liste zu führen und der Polizei zu übergeben. Ein Versäumnis könnte den Schutz der Hausratversicherung kosten.

Hausratgegenstände sind gegen Raubüberfall versichert

Noch viel weniger bekannt dürfte sein, dass mitgenommene Gegenstände aus dem Hausrat auch bei Raub versichert sind. Mit der Bezeichnung Raub ist eine Entwendung mit Gewalt gemeint.

Eine entrissene Tasche, ggf. noch mit etwas Gegenwehr, ist von der Hausratversicherung geschützt. Läßt sich die versicherte Person jedoch durch einen Trick-Diebstahl „übers Ohr hauen“, dann bleibt der Geschädigte auf seinen Verlust und die gesammelten Erfahrungen sitzen.

Die Gothaer Versicherungs-Angebote im Überblick

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Quelle: Gothaer Pressebericht

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