Risiken mit IT-Dienstleister Haftpflichtversicherung abfangen

Haftpflicht IT-Dienstleister-


Zahlreiche Dienstleistungsunternehmen haben sich auf den Bereich IT spezialisiert. Freiberufler wie auch Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern bieten ihre IT-Dienstleistungen an Privat- sowie auch Firmenkunden an. Ebenso speziell sind in dieser Branche die möglichen Haftpflichtrisiken. Eine IT-Dienstleister Haftpflicht ist mit den neuen Anforderungen mitgewachsen.

Risiken IT-Dienstleister
IT-Haftpflicht - Damit Risiken nicht
zum Glücksspiel werden

Vor noch nicht allzu langer Zeit hätte man mit dem Begriff IT-Dienstleister noch nicht sehr viel anfangen können. Eine Sparte die mit der Datenverarbeitung und dem Internet beständig mitgewachsen ist. Neben Quereinsteigern dürfte dieser Beruf für viele eine automatische Konsequenz aus den jahrelangen Tätigkeiten bereits von Kindesbeinen an sein. Stets am Ball geblieben und mit den Fortschritten mitgewachsen. Irgendwann wurde aus dem Hobby eine Tätigkeit als Selbstständiger.

Heute gehört der IT-Dienstleister zu einem der gefragtesten Service-Anbieter, wenn es rund um die EDV in einer Firma geht. Angefangen von Einrichtungen einzelner Arbeitsplatz-PCs, über die Verwaltung der Firmeneigenen Webseite, bis hin zur Administration der vollständigen EDV-Anlage, ist das Arbeitsfeld des IT-lers sehr breit gefächert.

Kunden rufen den IT-Dienstleister entweder an, wenn es „der Fachmann einfach besser kann“, oder die eigenen Kenntnisse schlicht nicht ausreichen, um das Problem zu lösen, bzw. das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

Jede gewissenhafte IT-Fachkraft weiß nicht nur, welche Handgriffe nötig sind, um dem Kunden zu seinem Ziel zu bringen, ihnen ist auch voll bewusst, was für ein Schaden angerichtet werden könnte, falls die „Dinge nicht so laufen wie sie sollten“, oder einfach nur eine vermeintliche Kleinigkeit übersehen wurde. Bereits die kleinsten Ursachen können, meist über „dumme Zufälle“, in einem großen Desaster enden.

Mit neuen Berufen kommen neue Haftpflichtrisiken

Eine Firma sollte tunlichst regelmäßig und oft eine Datensicherung für den zentralen Server vornehmen. Damit „nichts schief gehen kann“, möglichst vollautomatisch jeden Abend. Für den IT-Dienstleister eigentlich eine einfache Aufgabe. Sollte aber ausgerechnet an diesem Punkt ein Fehler passieren, z.B. Haken nicht gesetzt, falsches Quell-Laufwerk gewählt, etc., ist der Schaden spätestens dann immens, wenn es tatsächlich erforderlich werden sollte, einen gesicherten Datenbestand zurück zu spielen und am Ende existiert dieser gar nicht. Das kann Monate, Jahre lang unbemerkt bleiben, bis dann doch der Ernstfall eintritt.

Der Auftraggeber hat die Verantwortung für die Datensicherung dem IT-Dienstleister übergeben und war im Glauben, dass alles seinen korrekten Ablauf nahm.

Firmen sind bereits Pleite gegangen, weil keine Datensicherung vorgenommen wurde und der komplette Stamm verloren ging. Entsprechend riesig könnte der Schaden für den IT-Dienstleister werden. Sollte ein berechtigter Haftungsanspruch gegen den Dienstleister festgestellt werden, kostet ihn diese Angelegenheit unter Umständen Kopf und Kragen.

Neben dem o.g. Beispiel sind für IT-Dienstleistungsanbieter auch die Bereiche Datenschutz und Urheberrecht ein „heißes Eisen“. Das Datenschutzrecht ist in Deutschland nicht lax zu nehmen. Wenn ein Versehen des IT-lers sämtliche Kundendaten für die Öffentlichkeit zugänglich machten, dann sind die Folgekosten so schnell nicht absehbar.

Speziell angepasste IT-Haftpflichtversicherung

Analog zur normalen Privathaftpflichtversicherung deckt eine spezielle IT-Haftpflicht Schäden an Personen, Sachgegenständen und Vermögen. Die IT-Haftpflichtpolice enthält jedoch die speziellen Bereiche, mit denen der Berufsstand alltäglich in Kontakt kommt.

AXA
Haftpflichterweiterung für
IT-Dienstleister

AXA Versicherungen erweiterte ihr Portfolio mit einer erweiterten Haftpflicht speziell für den IT-Dienstleistungsbereich. Abgestimmte Leistungen für IT-Freiberufler und Start-up-Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 500.000,- Euro.

Neu im Programm ist die sog. IT-Police Haftpflicht komfort. Ein besonderes Merkmal ist die flexible Anpassung an individuelle Risikosituationen des Versicherten.

Eine besonders wichtige Ergänzung betrifft die Deckung für Rechtsverletzungen und Folgeschäden bei mangelnder Erfüllung. Gerichts- und Anwaltskosten nach einem Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen (z.B. Thema Urheberrechte) werden über diese neue Police von AXA übernommen. Unternehmen, die ihre eigenen Inhalte per Webseite veröffentlichen, könnten einen überraschenden Brief von einem Abmahn-Anwalt erhalten, falls ein unlauterer Wettbewerb oder ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen wird.

AXA übernimmt auch die Anwaltskosten, wenn personenbezogene Daten selbst- oder fremdverschuldet veröffentlicht wurden, sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.

Mehr Sicherheit bei eigenen Schäden

IT-Dienstleister können selbst einen erheblichen Schaden erleiden. Ein Beispiel ist die mutwillige Zerstörung von innerbetrieblichen Daten oder Software durch einen Mitarbeiter. In diesem Fall würde die „Vertrauensschadenversicherung“ greifen. Dieser Bereich wird jedoch sehr individuell behandelt und setzt in der Regel ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten voraus.

Zur AXA HaftpflichtAXA Haftpflichtversicherung



Versicherungsprodukte der AXA Versicherungen

Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung Autoversicherungen
Motorradversicherung Pflegeversicherung Zahnzusatz

Bild: Kellermeister / pixelio.de

970x250

Schreibe einen Kommentar