Wechsel der Autoversicherung „mitten im Jahr“

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Ein Wechsel der Autoversicherung ist auch „mitten im Jahr“ möglich. Der Stichtag 30. November als letzter Termin für die Kündigungsfrist gilt für die meisten Autofahrer, nicht aber für alle.

Wechsel der Autoversicherung ist dennoch möglich

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Sonderkündigungsrecht ist unabhängig von
der Laufzeit der Kfz-Versicherung

Mit dem Ausklingen des Novembers ging auch die Hauptsaison zum Wechsel der Autoversicherung zu Ende. Für die meisten Autofahrer ist der 30. November der finale Termin für eine fristgerechte Kündigung der aktuellen Kfz-Versicherung und zum rechtzeitigen Start ins neue Jahr mit einer neuen Police in der Tasche.

In der Regel beginnt das Versicherungsjahr zum 01. Januar und endet mit dem 31. Dezember. Die Kündigungsfrist einer Autoversicherung beträgt einen Monat. Wer nicht rechtzeitig kündigte, geht automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr in die Verlängerung. Dennoch bleiben Möglichkeiten offen, die Police zu kündigen und den Autoversicherer zu wechseln.

Der 01. Januar als Beginn für ein Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung ist kein genereller Termin. Viele Autofahrer schlossen ihre Kfz-Haftpflicht oder Kasko mitten im Jahr ab. Für diese gelten entsprechend andere Termine. So kann ein Jahr durchaus zum Stichtag 01. Juli beginnen. Damit fällt die fristgerechte Kündigung spätestens auf den 31. Mai, so der Hinweis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für alle Versicherten gilt in bestimmten Fällen das Sonderkündigungsrecht. Eine Kfz-Versicherung kann gekündigt werden, wenn:

  • das Auto verkauft wird,
  • der Versicherungsbeitrag erhöht wird,
  • ein Schaden entstanden ist,
  • der Versicherer das Schadenfreiheitsrabatt-System oder die Tarifstruktur ändert.

Das Sonderkündigungsrecht ist unabhängig von der regulären Laufzeit der Kfz-Versicherung.

Generell sollten Autofahrer lt. GDV vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung auf folgende Punkte achten:

  • Laufzeit prüfen: Wann genau kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
  • Einmonatige Kündigungsfrist einhalten
  • Versicherungsschutz genau vergleichen: Habe ich nach dem Wechsel die gleiche Absicherung –
    oder eine geringere Prämie mit weniger Schutz?
  • Prüfen ob Schadenfreiheitsrabatt vollständig mitgenommen werden kann
    (in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung)?
  • Für den Versicherungsschutz wichtig: Jährliche Fahrleistung realistisch einschätzen.
    Und wie viele Fahrer nutzen das Auto?
  • Liegt mir tatsächlich ein neues Versicherungsangebot vor, bevor ich kündige?
  • Wie groß ist die Ersparnis durch den Wechsel wirklich?

Wer als Autofahrer seinen Versicherer nicht wechseln, aber dennoch auf bessere oder günstigere Konditionen zurückgreifen will, kann bei seinem Versicherer einfach anfragen, ob es nicht inzwischen einen verbesserte Tarifvariante gibt. Der Aufwand des Wechsels ist beim Verbleib in der gleichen Versicherung ungleich geringer als der komplette Umzug.

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