Donnerstag, den 23. Februar 2012

Versicherungsschutz im fremden Auto – Sogar der Autodieb ist versichert

13. Januar 2012 um 13:32 Uhr - Thema Kfz-Versicherung


Kfz-Versicherungen - Gothaer

Oft diskutiert - "Ist der Fahrer im Fremd-Fahrzeug versichert?"

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Der Gesetzgeber dachte bei der Ausarbeitung zum Pflichtversicherungsgesetz zur Kfz-Haftpflicht in erster Linie an das Unfallopfer. Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei jedem berechtigten Anspruch des Unfallgegners. Das gibt sogar einem Autodieb die beruhigende Gewissheit, das gerade entwendete Auto mit ausreichendem Versicherungsschutz auf den Strassen zu bewegen.

Als Halter eines Fahrzeugs steigt man alltäglich ins eigene Auto ein, fährt damit zur Arbeit und nach Feierabend wieder nach Hause. In der Selbstverständlichkeit einer gültigen Versicherung, werden keine weiteren Gedanken über den gültigen Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung angestellt. Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstelle wechseln mal die Fahrzeuge und die teilnehmenden Personen am Steuer. Vielleicht sind schon bei mancher Fahrt Diskussionen darüber geführt worden, ob der "Fremdfahrer" überhaupt versichert ist. Wer zahlt den Schaden, wenn ein Unfall verursacht wurde? Gothaer Versicherungen klärt in der Folge 21 zu den 50 größten Versicherungs-Missverständnissen auf:

Gothaer

Grundsätzlich besteht ein
Kfz-Versicherungsschutz

Ein Autofahrer-Beispiel, das sich alltäglich abspielen kann
Das Leben von Mareike S. war seit Jahren aufs Single-Dasein eingerichtet. Single-Wohnung, Single-Urlaube, sogar Single-Tarife bei der Versicherung. Aber dann kam der neue Kollege und brachte einen ganzen Schwarm Schmetterlinge mit. Mareike S. würde alles mit ihm teilen, auch das Auto. Aber wäre ihr Partner dann versichert?

Es gibt einige gute Gründe, warum ein Autobesitzer mal einem anderen die Schlüssel in die Hand drücken möchte. Vielleicht ist er oder sie nur müde oder hat Alkohol getrunken. Ein Irrtum vor allem bei noch jüngeren Leute besteht darin, dass der "Aushilfsfahrer" gar nicht versichert sei oder nur dann, wenn der Autobesitzer daneben sitzt.

Beides ist falsch: "Für die berechtigten Ansprüche eines Unfallgegners zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich immer - egal, wer am Steuer saß", sagt Armin Eckert von der Gothaer Versicherung in Köln. Sie muss wegen des besonderen Verkehrsopferschutzes erst einmal leisten. Das gilt auf Grund des strengen Pflichtversicherungsgesetzes sogar bei einem Autodieb.


Wer das Auto verleiht sollte auf den Führerschein achten
Wenn der Freund von Mareike S. mit ihrem Auto einen Unfall baut, muss er sich also keine Sorgen machen, für den Schaden des Unfallgegners aufkommen zu müssen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann aber Fahrer wie Versicherungsnehmer bei Verletzung so genannter ?Obliegenheiten? in Regress nehmen. Dazu zählen beispielsweise Trunkenheitsfahrten oder Fahren ohne Führerschein. "Wer sein Auto einem anderen anvertraut, sollte sich daher davon überzeugen, dass der notwendige Führerschein vorhanden ist", rät Eckert.

Ein Regress ist in der Regel begrenzt auf 5.000 Euro. War das Fahrzeug gestohlen und wird durch diese Straftat ein Unfall verursachte, kann der Dieb aber in voller Schadenhöhe in Regress genommen werden.

Der Versicherungsnehmer wiederum kann den Fahrer für seine finanziellen Nachteile zur Kasse bitten: den möglichen Regress des Haftpflichtversicherers, den Verlust von Schadenfreiheitsrabatt und natürlich den Schaden am eigenen Auto, falls keine Vollkaskoversicherung bestand.

Gothaer

Gothaer Versicherungen - Kfz-Versicherungen

Sollte Mareike S. einen Single-Tarif in der Autoversicherung gewählt haben, so könnte der Haftpflichtversicherer ebenfalls nicht die Regulierung verweigern, wenn der neue Freund bei einem Unfall am Steuer saß. Zwar wäre das ein Verstoß gegen die Rabattvorschriften bei einem Alleinfahrer-Tarif - die Interessen des Unfallgegners wären aber wiederum vorrangig. Der Haftpflichtversicherer könnte jedoch den Vertrag auf Partner-Tarif umstellen und zusätzlich eine Vertragsstrafe erheben. Wie eine solche Vertragsstrafe berechnet wird, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wer als Single in den "Pärchen-Modus" wechselt, sollte daher rechtzeitig prüfen, ob Policen davon betroffen sind.

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Quelle: Gothaer Pressebericht





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