Neue Saison 2016: Grünes Kennzeichen für Mopeds, Mofas und Co.

Mopedkennzeichen-


Für die Moped- und Mofafahrer in Deutschland steht wieder ein Farbwechsel an. Ab dem 01. März 2016 müssen die kleinen motorisierten Zweiräder mit grünen Kennzeichen ausgeschmückt werden. Die Saison der „Blauen“ ist vorbei.

Ab dem 01. März 2016 müssen die auf den öffentlichen Straßen bewegten Moped und Mofas mit einem grünen Kennzeichen ausgestattet sein. Die blauen Kennzeichen aus der gerade ablaufenden Saison werden zu diesem Stichtag ungültig.

Mofa Kennzeichen grün
Saison 2016: Grünes Kennzeichen

Sollte ein Mofa- oder Moped-Fahrer ab dem 01. März mit einem blauen Kennzeichen aufgehalten werden, dann wird sehr wahrscheinlich die berechtigte Frage zu einem gültigen Versicherungsschutz gestellt werden.

Wer mit einem blauen oder gar schwarzen Moped-Kennzeichen unterwegs sein sollte, besitzt automatisch keine Haftpflichtversicherung und macht sich strafbar, so der Hinweis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wo gibt es grüne Kennzeichen?
Die neu ausgestellten grünen Moped-Kennzeichen erhalten die Fahrzeughalter direkt bei den Kraftfahrtversicherungen. Für Mopeds und Mofas entfällt eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle. Notwendig sind eine allgemeine Betriebserlaubnis und die Haftpflichtversicherung, die eben zur Herausgabe des grünen Kennzeichens führt.

Für welche motorisierte Zweiräder reicht ein grünes Kennzeichen?

Die grünen Kennzeichen (jährlich wechselnd zwischen schwarz, blau und grün) gelten für Kleinkrafträder (Mopeds und Mofas), deren Motor einen Hubraum von 50 Kubikzentimenter nicht überschreitet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Grüne Kennzeichen müssen auch an Elektro-Fahrräder montiert werden, die mit einer Tretunterstützung mehr als 25 km/h erreichen. Für Elektro-Modelle ohne Tretunterstützung gilt die Versicherungspflicht bei erreichbaren Geschwindigkeiten von mehr als 6 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.

Das grüne Kennzeichen gilt auch für Trikes und Quads mit einer maximalen Geschwindkeit von 45 km/h und einem Motorhubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern. Elektro-Roller benötigen zum grünen Kennzeichen eine allgemeine Betriebserlaubnis und dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen.

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Bild: Thorsten Schmidt – Eigenes Werk (Scan), CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=208446
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