Die Kombi-Versicherung als optimaler Zusatz zur Krankenkasse
Der Dreifach-Schutz KombiKranken 3 plus gleicht die Mängel der gesetzlichen Krankenkassenleistungen in den Bereichen der medizinischen Behandlungen aus. Die vorgegebenen Regelleistungen der gesetzl. Krankenversicherungen verursachen finanzielle Lücken, die vom Patienten durch eigene Zuschüsse ausgeglichen werden müssen. Besonders beim unfallbedingten Krankenhausaufenthalt könnten medizinische Maßnahmen angewendet werden, würden die Krankenkassen dafür die Kosten erstatten. Bessere medizinische Versorgungen sind entweder den Privatpatienten vorbehalten, oder der Kassenpatient deckt die Kostendifferenzen aus der eigenen Tasche.

DFV KombiKranken 3plus
Zahnmedizinische Behandlungen für den Zahnersatz sind generell kostenintensiv. Der Zahnersatz durch Kronen, Prothesen oder Brücken, setzt erhebliche Eigenleistungen durch den Kassenpatienten voraus. Die Festschüsse der gesetzlichen Kassen decken nur einen geringen Teil der anfallenden Zahnersatzkosten.
Die DFV KombiKranken 3 plus zielt mit ihren Versicherungsleistungen genau auf die Bereiche des unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes und den hohen Kosten für den Zahnersatz. Das dritte Standbein der Kombi-Krankenversicherung ist die finanzielle Versorgung für medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland. Zum Deckungsbereich zählt auch der Rücktransport nachhause, der von den Krankenkassen in keinem Fall anerkannt werden würde.
Die Tarifbausteine der KombiKranken 3 plus auf einen Blick:
- Krankenhaus-Zusatzversicherung: Bei Unfall Chefarztbehandlung in einem Zwei-Bett-Zimmer
- Zahnersatz-Zusatzversicherung: Gesetzliche Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen
werden verdoppelt. Bis zu 100% Kostenerstattung - Auslandskrankenversicherung: Umfangreicher Versicherungsschutz auf Reisen im Ausland
Der Teil Krankenhauszusatzversicherung sorgt für den komfortablen Aufenthalt in einem Zweibett-Zimmer, sowie die erstklassige Versorgung bis hin vom Chefarzt. Erstklassige Betreuung im stationären Bereich durch Kostendeckung der DFV KombiKranken 3 plus.
Bis zu 100% der entstandenen Aufwendung werden für den Zahnersatz geleistet. Generell verdoppelt die KombiKranken 3 plus den pauschalen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen. Je nach Aufwand und Zahnersatz kann die Differenz zum Rechnungsbetrag vollständig beglichen werden. Der Versicherte braucht keine Eigenleistungen zu erbringen.
Die einzigartigen DFV Garantien zur KombiKranken 3 plus in der Übersicht
- Tägliche Kündigungsmöglichkeiten und verlängertes Widerrufssrecht - Zufriedenheits Garantie
- Trotz günstiger Beiträge wird Ihnen der Differenzbetrag bei einem Angebot bei gleichem
- Leistungsumfang und niedrigerem Versicherungsbeitrag für Kombiversicherungen erstattet
- Bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit werden Sie von den Beiträgen befreit
- Die DFV reguliert den Schaden innerhalb von 48 Stunden
Keine Wartezeiten, keine Altersbegrenzung und keine Gesundheitsfragen. Die Erstattungen erfolgen nach der Gebührenordnung für Ärzte bis zum Höchstsatz. Die Mängel der gesetzlichen Krankenkassen in den Bereichen Krankenhausaufenthalt, zahnmedizinische Behandlungen Zahnersatz und besonders bei notwendigen Behandlungen im Ausland, können durch die Kombikranken 3 plus der DFV ausgeglichen werden.br />
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