Die Bundesregierung beschloss die Vorratsdatenspeicherung für Passagiere deutscher Luftfahrtunternehmen. Die Daten der Flugpassagiere sollen fünf Jahre lang für den Abgleich mit Gefährderprofilen zur Verfügung stehen.
Abgleich mit EU-Grundrechte wurde einfach übergangen

Airlines werden zur Datenübermittlung gezwungen
Wer künftig mit einem deutschen Luftfahrtunternehmen z.B. von einem Flughafen in der Bundesrepublik in einen Drittstaat fliegt oder von einem Land außerhalb der EU gen deutsches Domizil ansteuert, wird künftig bei den Ermittlungsbehörden registriert sein. Die Bundesregierung beschloss am Donnerstag das entsprechende Gesetz zur Weitergabe von Fluggastdaten. Die Fluglinien sind damit verpflichtet, die Daten der Fluggäste bei Überschreiten der EU-Grenzen an die Behörden weiterzuleiten. Die Übermittlung der Fluggastdaten gilt auch für Ziel- bzw. Startflughäfen außerhalb der Bundesrepublik.
Im Vorfeld kritisierte die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, die abschließende Beratung über das Gesetz als zu "verfrüht". Sie verlangte eine Vertagung der Entscheidung. Es gebe zwei grundsätzliche Datenschutzprobleme im Sicherheitsbereich, die mit dem Vorhaben kombiniert würden, wie DerWesten von der Funke Mediengruppe berichtete.
Demnach sollen die gespeicherten Fluggastdaten von rund 170 Millionen Passagieren pro Jahr ohne Unterscheidung mit "abstrakten Gefährderprofilen" abgeglichen werden und für fünf Jahre verfügbar bleiben. Dazu stehe noch offen, ob dieses Gesetz mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei.
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