Unwirksame Strompreisanhebungen von Vattenfall?

Strompreiserhöhungen Vattenfall-


Kunden vom Stromkonzern Vattenfall haben ihre Ankündigungsschreiben zur Strompreisanhebung ab 2013 offenbar sehr spät, vielleicht sogar zu spät erhalten. Die Briefe landeten am Mittwoch, den 21. November in den Briefkästen und haben lt. Verbraucherzentralen die Ankündigungsfrist um 1 Tag verpasst. Ob die Preisanhebung nun unwirksam ist, steht noch offen. Die Fronten argumentieren von ihren Standpunkten aus und halten ein Ergebnis in der Schwebe.

Strompreiseverteuerung
Fristgerechte Ankündigung erfüllt?
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Ankündigungen zu den Strompreisanhebungen ab 2013 erhalten eine weitere „Ehrenrunde“. Offenbar wollte der Stromkonzern Vattenfall die letzte Minute der Kündigungsfrist auskosten und könnte sich damit ein eigenes Bein gestellt haben.

Es geht schlicht um die Definition „fristgerecht oder zu spät?“. Die Stromkunden von Vattenfall hatten offensichtlich den Ankündigungs-Brief zur Preisanhebung am Mittwoch, den 21. November 2012 im Briekasten liegen. Gemäß der vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen hätte die Information über die knappe 13%-ige Preisanhebung den Kunden bereits am 20.11. erreichen müssen, zumindest argumentiert so die Hamburger Verbraucherzentrale, lt. merkur-online (Donnerstag).

Unwirksame Ankündigung der Strompreisanhebung?
Damit wäre ein wohl ein „Streitgespräch“ losgetreten worden. Die Verbraucherzentrale argumentiert von einer unwirksamen Mitteillung, da der Brief von Vattenfall die privaten Stromabnehmer „um 1 Tag zu spät“ erreicht hätte. Der Stromkonzern spricht aber von einer fristgerechten Ankündigung, da die Schreiben am 19.11. abgeschickt wurden und die Erhöhung somit „gemäß der geltenden Bestimmungen erfolgt und rechtzeitig kommuniziert worden“ sei.

„Verbraucherzentrale irritiert die Kunden“
Vattenfall berief sich nach einer mehrstündigen internen Abstimmung auf die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzung für die Gültigkeit, da am 19. November ohnehin die Strompreisanhebungen in den Zeitungen öffentlich bekannt gegeben worden seien. Schriftlich war der Stromkonzern den Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg vor, die Kunden zu irritieren. Denn eine briefliche Mitteilung hätte, anders als von den Verbraucherzentralen behauptet, keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Strompreisanhebungen.

Unklare Situation
merkur-online zitierte den Gesetzestext:
„Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.“

Somit wäre zur Wirksamkeit ein Brief und eine Anzeige notwendig.

Offenbar werden keine weiteren „offiziellen“ Schritte zur umstrittenen Wirksamkeit der kommenden Strompreisanhebungen eingeleitet. Die Hamburger Verbraucherzentrale rät den Kunden von Vattenfall, den individuellen Vorgang genau zu prüfen und ggfs. auf den bisherigen Preis zu bestehen, andernfalls den Stromversorger einfach zu wechseln.

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