Staat als schweigender Gewinner von Strompreiserhöhungen

Mehrwertsteuer Strom-


Die Fantasie der Bundesregierung kennt beinahe keine Grenzen, wenn es um die Einführung irgendwelcher Steuern geht. Bestehende Steuerregelungen werden nur abgeschafft, wenn die Einnahmen gegenüber dem Verwaltungsaufwand unrentabel sind und Anpassungen der Steuersätze verlangen dem Verbraucher sehr viel „Einfühlsvermögen“ zum Verständnis ab. Eine Pizza wurde als ein Nahrungsmittel bestätigt und Strom ist für die Haushalte offenbar nicht wirklich notwendig.

Strompreise
Strom könnte viel billiger sein

Die FlexStrom-Unternehmensgruppe würde eine Absenkung der Stromenergie-Besteuerung auf 7 Prozent befürworten. Dazu müsse der Strom in die Kategorie der „Güter für den lebensnotwendigen Bedarf“ eingestuft werden. Ebenso wie „Brot, Milch Kaffee, Obst sowie der öffentliche Nahverkehr“, gehörte der Strombezug ebenfalls in den Bereich des Lebensnotwendigen.

Anlass für diese Überlegung ist nicht nur die Gleichsetzung der Notwendigkeit von Strom mit innerstädtischen Busfahrten, sondern auch ganz besonders das enorme Einsparpotenzial für die Endkunden. Während Politiker ganz offen und „ehrlich“ über so manche Missstände der Strompreisbildungen der Konzerne diskutieren, die EEG-Umlagen wissentlich in den Hintergrund treiben, aber die Einkünfte aus der Mehrwertsteuer vollends verschweigen.

Knapp 130,- Euro könnte der durchschnittliche Haushalt pro Jahr einsparen, sollte für Strom die Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf 7% abgesenkt werden. Zu diesem Schluss kommt Robert Mundt, Gründer des Unternehmens FlexStrom, und bezieht die Rechnung auf eine Familie, die im Jahr 2011 für den angenommenen Stromverbrauch von 5.000 kWh (Kilowattstunden) eine durchschnittliche Jahressumme in Höhe von 1.287,- Euro zu bezahlen hatte. Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer würde jeder Haushalt unverzögert eine Menge Geld einsparen können, so Mundt.

FlexStrom fordert, dass auch für den Strom der reduzierte Steuersatz gelten müsse. Die grundlegende Überlegung zur verminderten Mehrwertsteuer wäre schließlich die Sicherstellung, dass die Grundversorgungen auch für Geringverdiener erschwinglich bliebe. „Für unsere Kunden gehört Strom ohne Zweifel zum täglichen Bedarf“, so Robert Mundt. Um private Stromkunden zu entlasten, wäre die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Strom auf 7 Prozent dringend notwendig und auch längst überfällig, erklärt der Vorstandschef von FlexStrom.

Mit der Einsicht der Regierung kann kaum gerechnet werden

Die Forderung von FlexStrom ist unbefangen, denn von einer Mehrwertsteuer hat ein Unternehmen nichts. Weder Anhebungen, noch Absenkungen änderten am Ende etwas am Reingewinn eines Unternehmens. Diese haben lediglich den Verwaltungsaufwand, um die Steuern vom Kunden zum Fiskus durch zu schleusen. Sollten Politiker jedoch die Strompreiserhöhungen der Konzerne an den Pranger stellen, klingt das scheinheilig. Die MwSt. steigt damit automatisch an und spült mehr Geld gen Fiskus.

Derzeit steht das Thema Mehrwertsteuer-Reformen ganz oben auf der Liste der Bundesregierung, allen voran der Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Wirtschafts Woche (WiWo) (Samstagsausgabe) sieht die bereits in Angriff genommenen Änderungen der Steuersätze noch lange nicht als abgeschlossen an. Nationale Besonderheiten kollidieren mit den EU-Vorgaben. Allerdings wäre immerhin das „Pizza-Problem“ mit der salomonischen Beurteilung „Essen bliebt Essen“ gelöst. Ob im Laden gekauft, im Restaurant verzerrt oder per Service bestellt, es gelten 7% MwSt.

„So was Rundes wird kaum geändert werden“
Energie-Besteuerung taucht offenbar nirgends in den diskutierten Konsum-Feldern auf. Wäre auch zu „aalglatt“, denn es träfe pauschal alle Privathaushalte und etwas „komplizierter sollte es schon sein“. Darüber hinaus steht der Bundeshaushalt offensichtlich vor einem neuen Steuereinnahmen-Rekord von mehr als 600 Milliarden Euro gegenüber.

Rund sieben Milliarden Mehreinnahmen werden zum Ende 2012 gegenüber dem vergangenen Jahr geschätzt. Zu diesem Augenblick über eine milliardenschwere Steuerentlastung für den Endverbraucher zu sprechen, würde die „Vorfreude des Fiskus“ nur schmälern.

Besonders wenn im Oktober die EEG-Umlagen neu definiert werden sollen. Aller Voraussicht kommt eine Anhebung, darauf folgt ein höherer Anteil für die MwSt. (Doppelbesteuerung, ähnlich wie das Zusammenspiel zwischen Mineralölsteuer und MwSt. beim Tanken).



Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

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