RWE Strompreiserhöhungen 2014: Der Sündenbock für EEG Chaos

RWE Stromkosten 2014-


Medien und Verbraucherschutz schießen sich auf RWE ein, da die Strompreiserhöhung 2014 auch Kunden mit „Preisgarantie“ betrifft. Dabei wird offenbar übersehen, dass eine Garantie auf Entscheidungen der Bundesregierung den Ruin eines jeden Unternehmens nach sich ziehen könnte.

Stromverteuerung

RWE beruft sich für Strompreiserhöhungen auf die angehobenen Öko-Umlagen – Eigentlich logisch

Unterschiedliche Blickwinkel stellen ein und die gleiche Sache oft in ein scheinbar gegensätzliches Licht. Der mediale Aufschrei zu den angekündigten Preiserhöhungen für rund 750.000 Kunden des Stromkonzerns RWE ist ein wiederholtes Paradebeispiel, wie der breiten Öffentlichkeit die Sinne für den Übeltäter „geschärft“ werden.

„RWE erhöht Strompreise trotz Preisgarantie“, so die ähnlich klingenden Vorwürfe. Dazu kommt die Unterstreichung von Hinweisen der „Verbraucherschützer“ auf das betont „Kleingedruckte“ und schon ist der Schwarze Peter eindeutig zugeordnet.

„Ausgerechnet“ die Kunden mit „Preisgarantie-Verträgen“ sollen bei der RWE ab 2014 höhere Strompreise bezahlen, dazu kommen die höheren Belastungen für Verbraucher mit Nachtspeicher-Heizungen, so die einleitende Betonung der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) (02.12.13). RWE teilte der WAZ nach Anfrage eine Strompreiserhöhung im Jahr 2014 in Abhängigkeit zum bestehenden Vertrag um 2,8 bis 6,3 Prozent mit, also rund 0,82 bis 1,16 Cent brutto pro kWh (Kilowattstunde).

RWE unterhielt dem Bericht zufolge rund 500.000 Kunden mit Stromverträgen inkl. Preisgarantie. Der Stromkonzern begründet die Strompreiserhöhungen mit den angestiegenen Umlagen aufgrund des EEG (Erneuerbaren Energien Gesetz). Diese werden von derzeit knapp 5,3 Cent auf 6,24 Cent pro kWh im Jahr 2014 angehoben.

Die Anhebung der Öko-Umlage zwischen 2013 und 2014 entspricht um ca. 18 Prozent. Da bereits heute die Stromkosten rund zur Hälfte aus Verordnungen und Umlagen resultieren, erscheint die Preisanhebung durch RWE um bis zu 6,3 Prozent als durchaus moderat.

Verbraucherschützer hängen sich jedoch auf die Bezeichnung „Garantie-Verträge“ auf und springen somit augenscheinlich in die Presche. „Wir halten nichts von scheinbaren Preisgarantien beim Strom, die durch Kleingedrucktes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder ausgehebelt werden“, so Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber WAZ.

Die Definition der „Strompreis-Garantie“ bezieht sich jedoch fast generell auf die eigene Strompreisgestaltung der Stromlieferanten. So sieht sich lt. WAZ auch RWE als ein „Inkasso-Unternehmen des Staates“.

Es liegt eigentlich auf der Hand, dass die Aussprache einer Preisgarantie für etwas derart von der Bundesregierung geschaffenes Unkalkulierbares – EEG und Öko-Umlagen – selbst ein gesundes Stromunternehmen an den Rand des Ruins treiben könnte. Das Abfangen von Strompreiserhöhungen um über 15 Prozent würde kleine sowie große Unternehmen über Gebühr belasten.

Mit der einst eingeführten Praxisgebühr für Kassenpatienten wurden die Arztpraxen jedenfalls nicht als die scheinbaren „Abzocker“ identifiziert.

Das Übel ist und bleibt der aus der Flasche gelassene Geist einer unkontrollierbaren Kostenentwicklung im Rahmen der Energiewende. Die von IW Köln aufgestellte Studie zeigt wohin der Zug für Privatkunden und mittelständische Unternehmen noch fahren könnte, sollten sich die unterschiedlichen Entwicklungsszenarien einstellen.

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