Einspeisevergütung PV-Anlagen sinkt um 1,4% ab November 2013

Erneuerbare Energien-


PV-Anlagen Betreiber erhalten ab 01.Nov 2013 eine um 1,4% abgesenkte Einspeisevergütung.
Die Neuberechnung basiert auf eine voraussichtliche Überschreitung der durch das EEG definierten Ausbau-Leistung.

PV-Energie

Photovoltaik-Betreiber erhalten weniger Geld für ihre eingespeiste Energie

Ab dem 01. November 2013 werden die Betreiber einer PV-Anlage eine um 1,4 Prozent reduzierte Einspeisevergütung erhalten. Der neue Satz wird bis einschließlich Januar 2014 beibehalten. Damit sinkt die Vergütung wiederholt nach der Absenkung um 1,8 Prozent am 01. August.

Die Bundesnetzagenture (BNetzA) begründet die wiederholte Reduzierung der Einspeisevergütung für PV-Strom durch den erkennbar „verstetigten“ monatlichen Zubau der Photovoltaik-Anlagen. Die jährlich neu errichteten Anlagen bewegten sich zunehmend „auf den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor“ von 2.500 MW bis 3.500 MW (Megawatt) zu. Die Überschreitung von zuletzt 559 MW sei jedoch deutlich geringer ausgefallen als noch bei der zuletzt durchgeführten Berechnung der Einspeisevergütung zwischen August und Oktober (1.500 MW Überschreitung).

Die Höhe der Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt und wird monatlich angepasst. Eine Überschreitung des im EEG definierten Zubau-Korridors zwischen 2.500 und 3.500 MW pro Jahr führt zu einer stufenweise Absenkung der Sätze. Eine Unterschreitung könnte zu weniger ausgeprägten Reduzierungen, gleich bleibenden Vergütungen oder sogar zu ansteigenden Sätzen führen.

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