Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten 1,8% weniger Vergütung

Vergütungssätze-


Die Anzahl der neu errichteten PV-Anlagen auf Deutschlands Dächern und Freiflächen sind etwas rückgängig. Der im EEG vorgesehen Rahmen wurde dennoch gesprengt. Dementsprechend wird es eine monatliche Kürzung der Einspeisevergütung um jeweils 1,8 Prozent bis Oktober 2013 geben.

Erneuerbare Energien

Im nächsten Quartal sinken PV-Vergütungen um jeweils 1,8 Prozent

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) teilte eine Anpassung der Einspeisevergütung ab dem 01.08.13 mit. Für größere PV-Dachanlagen wird der Vergütungssatz zum ersten Mal unter 10 Cent pro kWh (Kilowattstunde) betragen.

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen wird für den Zeitraum zwischen den 01. August und 31. Oktober 2013 jeweils zum Ersten des Monats um 1,8 Prozent reduziert. Diese Maßnahme erfolgt nach den Vorgaben des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG). Demnach wird die Einspeisevergütung jeden Monat automatisch angepasst.

In diesem Jahr sind lt. BnetzA die Neuerrichtungen von PV-Anlagen bisher rückgängig. Dennoch wurde der vorgesehene Rahmen, der gleichzeitig die Grundlage für die Einspeisevergütung bildet, wiederholt weit überschritten. Der über den Rahmen hinausgehende Teil ist jedoch geringer als bei der letzten Festsetzung festgestellt wurde.

Bei größeren Dachanlagen zwischen 1 Megawatt und 10 Megawatt Leistung sowie Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt wird die Vergütung für den eingespeisten Strom im Oktober 2013 erstmals die 10 Cent-Linie unterschreiten.

Nach EEG ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 1 Prozent vorgesehen. Eine zusätzliche Absenkung wird dann vorgenommen, wenn der Zubau von Neuanlagen den im EEG festgelegten Rahmen überschreitet. Umgekehrt würde eine Unterschreitung zu einem geringfügigeren Abzug bzw. zu einer konstanten Vergütung führen.

Die jeweils monatlichen Anpassungen werden zu einem Quartal zusammengefasst. Die nächste Festsetzung erfolgt somit im Oktober 2013 für das darauf folgende Quartal.

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