Wasser predigen, aber Wein trinken – Vorne wird gespart – hinten geprasst

Ein Auszug der letzten „Gesetzesrunde“ im Deutschen Bundestag vom 07.07.11

Die Ampel zur Nährwert-Darstellung wird abgelehnt, die Zusammenstellung einer bestellten Kommission ist offenbar ein Streitfall und letztendlich finden (fast) alle ein friedvoll gemeinsames Ende wenn es sich um das eigene Geld-Säckel handelt. Der 07. Juli 2011 brachte eine Menge Aufschlussreiches zu Tage.

Schon längst an den Pranger gestellt, ausgiebig getestet und verglichen, die Gegenüberstellung des Nährwert-Ampel (Infos) zur „GDA-Kennzeichnung“ von Lebensmittel im Handel.

Den zweifelfhaften „Wert“ der sog. GDA-Kennzeichnung (Guideline Daily Amount) hatte schon die GfK-Studie verdeutlicht (GfK-Studie der footwatch).

Die sonst so um den Verbraucher besorgte Bundesregierung hat sich dennoch für die „GDA-Darstellung“ durchgesetzt, obwohl diese Kennzeichnung sogar als teilweise irreführend entlarvt worden ist.

Was einst für die zusätzlich einheitliche Darstellung beim Preisaushang der Lebensmittel funktionierte, wurde letztendlich für den Nährwertgehalt von Lebensmittel am 07. Juli 11 abgeschmettert.

Ein Taschenrechner und wenigstens grundlegende Kentnisse für die Umsetzung von Prozent-Zahlen können für ein objektives Vergleichen von Nahrungsmittel beim Einkauf eine große Hilfe bieten.

Die Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität soll einfach ausgedrückt herausfinden, wie in Zukunft trotz der widrigen wirtschaftlichen Entwicklungen in Deutschland der allgemeine Wohlstand erhalten werden, bzw. wie mit einem gebremsten Wirtschaftswachstum ggf. umgegangen werden soll.

Erst am 01. Dezember 2010 ins Leben berufen und gerade mal seit Februar 2011 an der Arbeit. Schon die ursprüngliche Zusammenstellung der Kommission aus 17 ausschließlich männlichen Sachverständigen löste eine heftige Debatte aus.

Der Antrag für die Erhöhung der Sachverständigen auf 25 Mitgliedern mit jeweils weiblicher Besetzung wurde jedoch abgelehnt. „Es befinden sich schon acht Frauen unter den der Kommission angehörigen Abgeordneten und ein ausgeschiedener Sachverständiger würde schon mit einer Nachfolgerin ersetzt werden“, lautete die Begründung.

Damit kann die Enquete-Kommission ihre Arbeit wieder in Ruhe aufnehmen um herauszufinden ob z.B. die Wirtschaft dazu fähig ist „ewig“ weiter zu wachsen.

Ein Gesetzesentwurf das immer gerne angenommen wird

Eigentlich nie eine Überraschung aber ebenso selten „an die große Glocke gehängt“. Die sehr kurzfristig weilende Diskussion ob die Abgeordnetenentschädigung angehoben werden soll oder nicht. „Natürlich“ wurde sie angenommen.

Damit gilt ab 01. Januar 2012 eine um 292,- Euro erhöhte Abgeordnetenentschädigung und beträgt ab diesem Zeitpunkt 7.960,- Euro. Um den Bundestag im Folgejahr nicht wieder bemühen zu müssen wurde die „Anpassung“ ab dem 01. Januar 2013 in der identischen Höhe gleich mit abgesegnet.

Ab 01.01.13 gilt eine Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 8.252,- Euro. Gleichzeitig wurde die Höchstgrenze der staatlichen Mittel für alle Parteien von derzeit 133 Millionen Euro bis nächstes Jahr 2012 in zwei Schritten auf 150,8 Millionen Euro angehoben. Noch im laufenden Jahr 2011 wird die Höchstgrenze 141,9 Millionen Euro betragen.

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