Sozialbehörden blicken in immer mehr Bürgerkonten

Kontoauskunft-


Deutsche Sozialbehörden haben im Jahr 2012 rege davon Gebrauch gemacht, die Konten der Bürger, die eine Form der Sozialhilfe beantragten, nach „Hab & Gut“ auszuleuchten. Für eine ausgiebige Kontoauskunft reicht bereits ein Ersuchen aus.

Ein Ersuchen reicht, der Rest läuft „automatisch“

Datenschutz
Kein Datenschutz mit Generalhauptschlüssel

Wer in Deutschland Wohngeld, Bafög oder Hartz-IV bezieht, hat „gute Chancen“, dass auf das eigene Girokonto der Blick eines „neugierigen Dritten“ fällt. Alleine im Jahr 2012 wurden lt. Münchener Merkur (Dienstag) auf Berufung der „Bild-Zeitung“ insg. 72.578 Mal die Konten der Bürger abgerufen, sofern sie eines der vorher genannten Sozialleistungen bezogen. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einer Steigerung um 25,3 Prozent. Lt. einer Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) erfolgten zwischen den Jahren 2005 und 2012 insg. 333.652 Kontoabrufe.

Mit einem sog. Konto-Auskunfts-Ersuchen ist es den Sozialbehörden möglich, die Bank-Daten eines Antragsstellers zu einer Sozialhilfe automatisch abzurufen, sofern freiwillige Angaben über die Konten oder Vermögen verweigert werden.


Alleine die Möglichkeit eines „automatisches“ Abrufs rückt die Vermutung näher, dass die Behörden ggfs. auch mal einen „Blick riskieren“, falls die freiwilligen Angaben des Antragstellers nur angezweifelt werden.

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