Schufa darf Formel für Score-Wert als Geheimnis hüten

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Die „Geheim-Formel“ der Schufa zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalles von Kreditnehmern bleibt auch in der Zukunft ein Geheimnis. Der BGH wies die Klage zur Offenlegung der Berechnungsformel für den Score-Wert zurück. Mit der Score-Formel handelte es sich um ein Geschäftsgeheimnis.

Verschluss

Die Schufa muss das Rezept für die Score-Ermittlung nicht offenlegen

Der Weg bis zum Score-Wert bleibt unter Verschluss

Die Schufa darf ihre „geheime Rezeptur“ für die Bestimmung der Kreditwürdigkeit der Bundesbürger unter Verschluss halten. Die Scoring-Formel blebit damit das Betriebsgeheimnis eines Privatunternehmens.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag die Klage einer Autokäuferin somit in der letzten Instanz ab. Die Klägerin plante den Kauf eines Fahrzeuges per Kfz-Finanzierung, wurde jedoch aufgrund falscher Auskünfte von der Schufa abgewiesen. Letztendlich verlangte die Autokäuferin die Offenlegung der geheimen Berechnungsformel, die letztendlich zum vermeintlich aussagekräftigen Score-Wert führte.

Die Berufung der Klägerin auf das Datenschutz greife in diesem Fall nicht, so der BGH. Den Verbrauchern stehe die Informationen über die bei der Schufa hinterlegten Daten zu, jedoch nicht die Auskunft über die Berechnungsschritte bis zum Score-Wert. Dies sei ein Geschäftsgeheimnis der Schufa.

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