Vorteile für Modernisierung vermietetes Ferienhaus nutzen

Modernisierung Ferienimmobilien-


Modernisierungen und Sanierungen von Immobilien sind mit hohen Kosten verbunden, ebenso die Maßnahmen für Ferienimmobilien. Dennoch kann sich die Investition auch für Ferienhäuser rentieren. Steuerliche Vorteile nutzen und den späterer Altersruhesitz schon mal parat halten.

Ferienimmobilie

„My home is my castle“ – Ferienwohnungen modernisieren und im Alter als Ruhesitz nutzen

Reparaturen, Sanierungen und Modernisierungen von Immobilien betreffen in der Regel die eigenen vier Wände. Ins Hintertreffen geraten dagegen meist die für Urlaub und Ferien genutzte Immobilien. Dabei könnten die Eigentümer Steuervorteile nutzen, wenn sie ihre Ferienimmobilien auf den Stand der Zeit brächten.

Energie sparen durch Wärmeisolation und intelligente Heizungen. Dieses Thema steht bei Eigentumswohnungen und -häusern seit Jahren im Mittelpunkt und wird auch rege in die Praxis umgesetzt. Ferienhäuser erhalten nur eine stiefmütterliche Aufmerksamkeit, obwohl in diesen Immobilien meist ein großes Potenzial für Modernisierungen steckt.

Ferienhäuser weisen oft eine bereits überholte Bauweise und auch eine einfach gehaltene Ausstattung auf. Das Interesse der Eigentümer an eine nicht selten kostenintensive Modernisierung hält sich in Grenzen. Die „Bungalows dienen nur der Vermietung an temporäre Feriengäste und nach dem Sommer ist eh Schluss“.

Damit wäre das Potenzial von Ferienhäusern aber noch längst nicht ausgeschöpft. Das gilt besonders dann, „wenn die Lage stimmt“, so Bernd Neuborn von BHW. Die Investitionen können sich bei alten Ferienhäusern durchaus rentieren. „Sie werden attraktiver für Vermietungsgäste, auch über die Sommermonate hinaus“, so Neuborn.

Die Kosten für die Modernisierung können steuerlich geltend gemacht werden

Führen die Maßnahmen zu einer einträglichen Vermietung der Ferienimmobilie, dann können die Bau- bzw. Modernisierungskosten wieder sehr schnell hereingeholt werden. Es kommt noch ein weiterer Faktor hinzu: Steuerliche Vorteile bei einer auf Dauer ausgelegte Vermietung des Ferienhauses. „Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit können die Baukosten gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass eine zu intensive privat veranlasste Selbstnutzung die steuerliche Berücksichtigung gefährden kann“, so der Experte von BHW.

Dem Finanzamt muss lediglich eine plausible Prognose vorgelegt werden, dass die angefallenen Kosten von den Einnahmen aus der Vermietung innerhalb der kommenden 30 Jahre mehr als ausgeglichen werden.

Damit wäre auch der Begriff „dauerhafte Vermietung“ definiert. Bei der Modernisierung der Ferienimmobilie heute kann auch an den eigenen Altersruhesitz für morgen gedacht werden. Für die spätere permanente Eigennutzung steht bereits eine komfortable Ausstattung parat.





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