Vorfälligkeitsentschädigung Baufinanzierung heftig kritisiert

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Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen bzw. Wohnimmobilienkrediten ist in die heftige Kritik der Verbraucherschützer geraten. Intransparente Berechnungsmethoden erlaubten den Banken völlig überzogene Sondergebühren bei einer vorzeitigen Auflösung der Baukredite.

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Offenbar suchen Kreditbanken einen Ausgleich für niedrige Bauzinsen

Die deutschen Banken erhalten ihre Kredite im derzeitigen Niedrigzinsumfeld so günstig wie noch nie zuvor. Die Europäische Zentralbank (EZB) schüttet den Finanzmarkt mit frischem Kapital buchstäblich zu. Die Zinsen fielen in den vergangenen Jahren steil nach unten, ebenso die Zinsen für Bau- bzw. Immobilienkredite. Die Renditen der deutschen Staatsanleihen erreichten während der Eurokrise vorübergehend sogar negative Werte. „Notgedrungen“ passten die Geldhäuser die Konditionen für Baufinanzierungen an. Das Festhalten an hohe Zinswerte gemäß den vielfach kritisierten Dispo- und Überziehungszinsen wäre nicht „marktkonform“ gewesen.

Nun bringen die Baufinanzierungen aufgrund der niedrigen Zinswerte für die Banken deutlich weniger Gewinne ein. Offenbar ein triftiger Grund für die Geldhäuser, an einer anderen Stelle kompensierend entgegen zu wirken. Mit der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitig aufgelösten Baufinanzierungen wurde scheinbar ein Weg gefunden, um die „entgangenen Gewinne“ etwas auszugleichen.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Baufinanzierung ist nichts anderes als eine „Sondergebühr“ als Ausgleich für die entgangenen Zinseinnahmen. Die Höhe dieser Entschädigungszahlung ist gesetzlich nicht geregelt und können von den Banken nach „billigem Ermessen“ selbst definiert werden. Dieser verfügbare Spielraum zur Vorfälligkeitsentschädigung wurde offensichtlich genutzt.

Sprunghafter Anstieg bei der Vorfälligkeitsentschädigung für Baufinanzierungen

In den Jahren 2007 und 2008 verlangten die Baufinanzierer im Durchschnitt 4 Prozent Entschädigungszahlung zur verbleibenden Restschuld. In den Jahren 2009 und 2010 schnellte der Wert bereits auf rund 7 Prozent hoch. Im Jahr 2013 mussten die Kunden einer Baufinanzierung bereits knapp 11 Prozent der Restsumme als „Entschädigung“ für den vorzeitig aufgelösten Wohnimmobilienkredit auf den Tisch legen. Eindeutig zu hoch, so die Kritik der Verbraucherschützer von Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Neben der eindeutig saftigen Anhebung der Entschädigungsgebühren sei die Zusammenstellung dieser Summe für den Kunden überaus intransparent. Die Berechnungsmethoden der Geldhäuser berücksichtigten u.a. Verwaltungskosten und besondere Zinsberechnungen zum Vorteil der Bank, ignorierten aber auch teilweise die Sondertilgungsrechte der Kunden. Es fehlte an einer einheitlichen Festlegung der Vorfälligkeitsentschädigung für Baufinanzierungen, so der vzbv.

Die Zahlen sprechen für sich. Die Verbraucherzentrale ermittelte beim untersuchten Kreditvolumen von 330 Millionen Euro insgesamt 30 Millionen Euro von den Kunden zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigungen.

Zwei Drittel der Entschädigungszahlungen sind überhöht, so Dorothea Mohn vom vzbv. Die Verbraucherzentrale stellte zu den untersuchten Kreditvolumen eigene Berechnungen zur Festlegung der Sonderzahlungen an. In 40 Prozent der untersuchten Fälle sei der Unterschied zwischen dem Ergebnis der Verbraucherzentrale und der Bank bei mehr als 10 Prozent. Bei beinahe jedem fünften Fall betrug die Abweichung mehr als 20 Prozent.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierung bedarf einer Regelung

Die Verbraucherzentrale fordert einen transparenten Berechnungsweg für die Vorfälligkeitsentschädigung. Dazu gehörte auch die Darstellung des Effektivzinses für den Baukredit. Die Effektivzinsangabe für Baugeld sei irreführend und verschleierte den wahren Preis des Darlehens.

Eine Baufinanzierung zählt zu den wichtigsten Verträgen eines Privathaushaltes, so der vzbv. Im Jahr 2013 schuldeten Privatpersonen den Kreditunternehmen rund 836 Milliarden Euro für
Wohnimmobiliendarlehen.

Im kommenden Jahr muss die Bundesregierung die EU-Richtlinie zu Immobilienkredite ins deutsche Recht umsetzen. Im Jahr 2016 soll das Gesetz in Kraft treten. Die Verbraucherschützer fordern dringend notwendige Reformen in der Finanzierungsberatung, in der Transparenz der kombinierten Finanzierungsangebote sowie bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.





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