Alter Bausparvertrag könnte vor Kündigung geschützt werden

Kündigung Bausparvertrag-


Alte Sparanlagen rentieren noch wirklich im Sinne des Wortes. Handelt es sich um einen alten Bausparvertrag, können die langfristig angesetzten Zinsen weit über dem Niveau aus heutiger Sicht liegen. Derzeit kreisen jedoch Berichte über „skandalös“ anmutende Kündigungen von Bausparverträgen durch die Medienlandschaften. Der guten Brise Hysterie kann der Bausparer jedoch mit einer ebenso guten Portion Gelassenheit begegnen, wenn die vertraglich vereinbarten Bausparbedingungen Verzögerungen zulassen.

Bausparer

„Kündigungsschutz Bausparer“ – Bausparkasse mit eigenen Waffen schlagen

In den Bausparvertrag blicken bevor Bausparsumme erreicht wurde

Altes ist oft bewährter als Neues. Das gilt nicht nur für die teils „uralten“ aber äußerst robusten Elektroartikel sondern auch für Versicherungen und Geldanlagen. Wer seine Lebensversicherung bereits vor Jahren abschloss oder sein Geld auf ein langjähriges festverzinstes Konto anlegte, ist dem neuen Vertragsabschluss um Längen voraus. An die „alten“ Zinsen und Renditen kommt derzeit keine Neuanlage hin.

Hohe „Alt-Zinsen“ sind des Anlegers Freude und der Banken Leid. Aus diesem Grund reagierten bereits die ersten Bausparkassen mit der Kündigung bestehender Sparanlagen. Die Zinskonditionen aus Altbeständen liegen um Welten höher als die heute erhältlichen Renditen.

Für Schlagzeilen aufgrund reihenweiser Kündigungen von Bausparverträgen sorgte z.B. die Wüstenrot Bausparkasse. Die Medien „pushten“ diesen Vorgang als einen Skandal auf, obwohl es sich offensichtlich um einen normalen Vorgang handelte. Die Kündigungen der Bausparverträge wurden damit begründet, dass die vertraglich vereinbarten Sparziele erreicht seien. Dies sei sogar „branchenüblich“, so die Verbände der öffentlich-rechtlichen und privaten Bausparkassen.

Durchaus nachvollziehbar. Die Wüstenrot Bausparkasse hat in ihren Bausparbedingungen offenbar die mögliche Vertragsauflösung zu dem Zeitpunkt festgelegt, wenn das angesparte Guthaben inkl. Bonuszinsen die vereinbarte Bausparsumme übersteigt. Für den Sparer, der sich in seinem „Zinsparadies“ pudelwohl fühlte, ist eine solche Kündigung natürlich ein Ärgernis. Die Medien haben diesen „Frust“ gerne aufgegriffen und die Kündigung des Bausparvertrages mit einem „Rauswurf“ gleichgestellt.

Das Erreichen der Bausparsumme ausbremsen

Wenn die Bausparkassen ihre Kündigung damit rechtfertigen, dass die vereinbarte Bausparsumme erreicht sei und damit auch rechtlich unanfechtbar bleiben, könnte es für den Bausparer im Umkehrschluss einen ebenso einfachen und legalen Weg geben, eine solche Kündigung zu vermeiden. Auf diesen einfachen Trick hat oekotest.de hingewiesen. Das Erreichen der Bausparsumme kann entweder verzögert oder temporär verhindert werden. Dazu reicht ein Blick in den Bausparvertrag, ob die monatlichen Sparbeiträge gekürzt oder sogar ausgesetzt werden können. Somit verbliebe für die bisher gezahlten Sparbeiträge mehr Zeit für eine hohe „Alt-Verzinsung“ und die Bausparsumme wird so schnell nicht in „kündigungsreife“ Höhen getrieben.

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