Streit zwischen PKV und Ärzte – Der Patient darf sich hinten anstellen

Krankenversicherung

Es geht wieder ums „liebe Geld“

Selbstregulierung durch weniger Honorare?
So mancher gesetzlich versicherter Angestellter hat schon mal mit einem neidischen Blick auf die Vorzüge einer Privat Krankenversicherung geschielt und sich seinen Lohnzettel vor Augen gehalten, wieviel Gehalt noch fehlen würde um zur PKV wechseln zu können.

Der Gedanke wird zu allem Überfluß noch mit dem Ärgernis über die angekündigte nächste Krankenkassen Beitragserhöhung (Beitragserhöhung 2011) zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Der entfachte „Streit“ um Honorare zwischen Ärzte und Privat Krankenversicherungen löst bei den GKV-Versicherten vielleicht ein bischen Schadenfreude aus, aber der Schuß kann nach hinten losgehen.

Krankenkassenbeiträge werden reguliert – Honorare von der PKV werden „erstritten“
Der Gesetzgeber „verhandelt“ intern über die neue „Gestaltung“ der GKV-Beiträge im Folgejahr und läßt ggf. ein paar Zwischenstände der Diskussionen an die Presse durchsickern, bis das Endergebnis schließlich an die Öffentlichkeit verkündet wird.

Lauter Aufschrei der gesetzlich Versicherten und insgeheimer Jubel der Krankenkassen, auch wenn diese die kommende Beitragserhöhung lediglich als Kompromiss zum drohenden Finanzloch der Gesundheitskasse herunter reden.

Der Patienten-Basar ist eröffnet: Honorar Verhandlungen zwischen Ärzte und PKV
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist im Gegenzug zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sprichwörtlich auf dem privaten Sektor tätig, unterliegt allerdings auch den Regelungen und Vorgaben der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).

Die Bundesregierung hat mit der angekündigten Reform einen Streit zwischen PKV-Verband und Ärzteschaft entfacht, welcher in derzeitiger Sicht nicht so schnell beigelegt werden könnte.

Reform ärztliche Gebührenordnung: PKV jubelt – Ärzte fürchten sinkende Honorare
Eine neue Regelung oder gar Reform hat nur selten die Eigenschaft einer Salomonischen Entscheidung. Was für die eine Seite einen Vorteil bedeutet, kann für die andere Seite ein gravierender Nachteil bedeuten. Die Privat Krankenversicherungen reiben sich auf Grund der geplanten Reform der ärztlichen Gebührenordnung die Hände.

Sollte diese ihr Ziel erreichen, so könnte die PKV durch den „belebten“ Ärzte-Wettbewerb und dem dadurch steigenden Preisdruck massiv an Kosten einsparen. Die Ärzte hingegen fürchten genau diesen Weg und sehen das Einkommen durch sinkende Honorare in die Tiefe stürzen. Die bisherige

„Preisverfall“ der Gesundheitsversorgung kann zum Nachteil für Patienten werden

Streit zwischen PKV und Ärzte - Honorare
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ein bisher schon deutlicher Vorteil einer PKV gegenüber einer GKV sind die in der Regel bessere, bzw. qualitativ hochwertigere Behandlungen.

Der Beitragssatz zur Privat Krankenversicherung kann vom Versicherungsnehmer im größeren Rahmen durch die Wahl von einzelnen Leistungspaketen selber gestalten. Ein „idealer“ Privatpatient, jung, Nichtraucher, männlich, keine Inanspruchnahme ärztlicher Hilfen, spart gegenüber einem gesetzlich Versicherten immens an Beiträgen ein. Soviel zur Theorie.

Welche Konsequenzen könnte das Szenario eines Honorar-Verfalls für den privat versicherten Patienten haben?
Die Gegenargumente der Ärzte, es könne im Fall eines Preisverfalls nicht mehr für die hochwertige Behandlung der Patienten garantiert werden, ist nicht von der Hand zu weisen.

Auch wenn die PKV diese Befürchtungen gerne als Vorschub bezeichnet und lediglich die Angst um sinkende Einkommen unterstellt, ist ein steigender Wettbewerb meist mit Qualitätseinbußen verbunden.

Obwohl die Privat Versicherungen über erhoffte Kosteneinsparungen sprechen, lassen diese dennoch offen, ob die Kostenvorteile in irgendeiner Form auch dem PKV-Versicherten zu Gute kommen könnten. Senken der Beiträge, Erhöhung der Rücklagen oder mehr Leistungsanteile wären Beispiele für die wenigstens anteilige Weitergabe von Honorareinsparungen.

Findet die Methode des selbstregulierenden Marktes auf Ärzte Anwendung?
Die „Überversorgung“ der Ärzte vor allem in Ballungsgebieten sind den gesetzlichen Krankenkassen schon lange ein Dorn im Auge.

Zugleich ist in ländlichen Umfeld ein Mangel an ärztlicher Versorgung zu beklagen. Die Möglichkeiten einer „Umstrukturierung“ und des angestrebten Ausgleichs des Mißverhältnisses werden inzwischen ebenalls diskutiert.

Vorschläge wie Prämien und „Entschädigungen“ sind schon vorgetragen worden. Sinkende Honorare, steigender Preisdruck und der damit verbundene Preisverfall durch den gestiegenden Wettbewerb hat einen vorprogrammierten Weg. Abwanderungen von Ärzten aus den Ballungszentren in das Umfeld mag als ein Vorteil erscheinen.

Weniger Geld für mindestens die gleiche Leistung hat den bitteren Beigeschmack des „dahin hudelns“, sprich Patienten schneller „abzufertigen“. Beratungen werden minimiert und der Grad der Qualität reduziert. So manche Arztpraxis würde dem Preisdruck nicht mehr gewachsen sein und sich vollständig verabschieden. Ist dies das insgeheime Rezept gegen die „Überversorgung“? Zumindest steht der Patient bei der Diskusion außen vor.

Mit der geplanten Reform zur ärztlichen Gebührenordnung und den daraus folgenden Konsequenzen dürfte eine Verbesserung der Behandlungsqualität gegenüber dem Patienten ausgeschlossen sein. Was für die gesetzlich Versicherten schon seit eh und je als „Damokles Schwert“ über den Häubtern schwebt, droht nun auch im Ansatz den PKV-Patienten.

970x250

Schreibe einen Kommentar