PKV-Verband hält nachträgliche Mitnahme Altersrückstellung für illegal

Altersrückstellung PKV-


Der Vorschlag der CDU, künftig auch PKV-Versicherten mit Altverträgen die Mitnahme der Altersrückstellungen zu ermöglichen, stößt beim PKV-Verband auf Widerstand. Neben der Aufzählung zahlreicher Nachteile kontert der Verband auch mit rechtlichen Bedenken.

Streitpunkte

Die unterschiedlichen Standpunkte zwischen CDU und PKV lassen wohl keine Einigung zu

Es ist offensichtlich. Die Mitnahme der Altersrückstellungen bei der Privatkrankenversicherung (PKV) durch die Versicherten ist nicht im Interesse der Gesellschaften. Während der Koalitionsgespräche zwischen der CDU und SPD wurde u.a. das Thema Mitnahme der Altersrücklagen bei der PKV angesprochen. Beide Parteien könnten sich zu einem gemeinsamen Nenner durchringen und den PKV-Versicherten zu einer höheren Flexibilität verhelfen. Sichtlich nicht im Interesse der Versicherer, denn der Verband der Privaten Krankenversicherungen wies auf mögliche Rechtsverletzungen hin, statt eine unterstützende Haltung einzunehmen.

Die mögliche Mitnahme der anteiligen Altersrückstellung hängt vom Beginn der Privatkrankenversicherung ab. Verträge nach 2009 ermöglichen dem Versicherten die Mitnahme der angesammelten Rücklagen für die Versicherungsjahre im hohen Alter. Für Kunden mit älteren Verträgen ist der „abgezweigte“ Anteil von den Beiträgen bei einem Gesellschaftswechsel verloren.

Die CDU fordert eine grundlegende Änderung der bestehenden Regelungen für die Altersrückstellung der PKV. Im Vordergrund soll der Wettbewerb in der Branche gestärkt werden. Uwe Laue, Vorsitzender des PKV-Verbandes, bezeichnete die Forderungen der CDU als rechtswidrig, da nachträglich Eingriffe in bestehenden Verträgen vorgenommen würden.

Solidargemeinschaft in der PKV würde Schaden davontragen

Neben den juristischen Bedenken hob Laue auch das Prinzip der Solidarität hervor. Die Solidargemeinschaft in der PKV würde durch die geforderte Flexibilität der Versicherten geschwächt werden. Ältere Menschen seien besonders betroffen, da die gemeinschaftlichen Rückstellungen in dieser Altersgruppe einen Schwerpunkt fänden.

Der Verbandsvorsitzende bezweifelte die Notwendigkeit einer Reform für „die wenigen, die wechseln wollen“. Damit werden die Systematik und der Schutz der „nicht wechselwilligen Alten und Kranken in Frage“ gestellt. Offenbar scheint die Ablehnung des CDU-Vorschlags sehr ausgeprägt zu sein, da Laue u.a. auf das Recht eines internen Tarifwechsels der Versicherten hinwies. Dabei bliebe die Rücklage ohnehin erhalten.


PKV Tarifwechsel

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