PKV Notlagentarif entlastet Beitragsschuldner erheblich

Notlagentarif PKV-


Seit August 2013 gilt das neue Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung. Der neu eingeführte Notlagentarif in der Privatkrankenversicherung erleichtert den betroffenen Versicherten den Abbau der angehäuften Beitragsschulden erheblich. Für Gesellschaften wie auch Versicherte scheint der Sondertarif eine gute Lösung zu sein, jedoch nur für die Übergangszeit.

PKV-Notlagentarif

Handelt es sich um einen akuten Notfall, steht auch der Notlagentarif parat

Das zum 01. August 2013 in Kraft getretene „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung“ betrifft u.a. gesetzlich Krankenversicherte, Privatversicherte und (noch) unversicherte Personen. Für Kassenmitglieder wurden z.B. die Säumniszuschläge auf fehlende Beitragszahlungen erheblich vermindert. Bis zum Jahresende gilt für nicht versicherte Personen noch eine quasi Amnestie. Wer nach wie vor „geheim“ keiner Krankenversicherung angehört, kann sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse anmelden, ohne mit erheblichen Nachzahlungen konfrontiert zu werden. Diese „Schonfrist“ läuft jedoch zum Jahreswechsel aus und der Ansturm der Nichtversicherten lässt jedoch auf sich warten.

Ein ganz anderes Bild bei den Privatversicherten zum Notlagentarif. Das Privileg von bevorzugter Behandlung sowie verbesserte Leistungen gegenüber den Regelsätzen der Krankenkassen bleibt meist nur solange Bestand, wie die Beiträge einer Privatkrankenversicherung (PKV) auch „reibungslos“ geleistet werden können. Angestellte wie auch Selbstständige in einer PKV sind nicht vor überraschenden Änderungen bei ihren Lebensumständen gefeit. Das verfügbare Einkommen kann unverhofft wegbrechen und prompt erscheinen die PKV-Beiträge als eine zu hohe Belastung.

Die Privatversicherten beklagten eine stets ansteigende Anzahl von ausstehenden Beitragszahlungen. Der Gesellschaft entgeht das „Entgelt“ für Leistungen und für den Versicherten wächst der Schuldenberg Monat für Monat an. Seit dem 01. August haben säumige Privatversicherte die Möglichkeit einer internen Tarif-Umschaltung in den sog. „Notlagentarif“. Darüber hinaus kann auch die Versicherungsgesellschaft nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren auf den Notlagentarif umstellen. Eine Privatversicherung zum „Minimal-Preis“, jedoch auch mit entsprechend „minimierten“ Gesundheitsleistungen.

Dennoch scheint der Notlagentarif für Gesellschaft sowie für den Versicherten eine (vorübergehend) gute Lösung zu sein. Der „Sondertarif für finanzielle Notlagen“ erhält dem Versicherten ein Minimum an Krankenschutz und gibt ihm durch die geringen Beitragshöhen gleichzeitig die Chance für eine finanzielle Erholung. Bei der Signal IDUNA liegt der monatliche Beitrag für den Notlagentarif derzeit bei 79,14 Euro. Das Versicherungsportal finanzen.de hatte beim Versicherer angefragt.

Enormer Unterschied zwischen „Basistarif“ und „Notlagentarif“

Der „abgespeckte“ Basistarif konnte dem Versicherten je nach Gesundheitszustand und Alter dennoch eine monatliche Beitragszahlung von bis zu rund 600,- Euro bescheren. Bisher landeten Privatpatienten nach dem 12. Beitragsrückstand automatisch im Basistarif. Gegenüber dem Notlagentarif zu jeweils rund 80,- Euro mtl. für Privatversicherte eine enorme Entlastung.

Die Privatpatienten können im Notlagentarif auch nur „Notleistungen“ erwarten. Dazu gehören z.B. medizinische Notfälle wie Schmerzzuständen und durch akute Erkrankungen. Für Kinder und Jugendliche gehören Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls zu den gedeckten Behandlungen. Privilegiert dagegen bleiben mit allen erforderlichen Leistungen Schwangere und Mütter.

Tarifometer24.com – Tarife – News – Meinungen
970x250

Schreibe einen Kommentar