Legt sich Bahr für Privatversicherer ins Zeug?

Gesundheitssystem-


Eine neue Gesetzesvorlage soll den gesetzlichen Krankenkassen die Gestaltungsfreiheit für erweiterte Tarifleistungen erheblich einschränken. Kritiker vermuten durch den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers Bahr ein Zuspiel an die Privatversicherer.

Wahlfreiheit soll bei der GKV der Vergangenheit angehören

Gesetzliche Krankenkassen
Neues Gesetz auf Drängen der privaten Versicherer?

Auswahl und Tarif-Optionen in den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sollten per Gesetz eingeschränkt und die flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Versicherer erheblich erschwert werden. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) plant lt. Berliner Zeitung (Montag) eine Gesetzesänderung, mit der die Krankenkassen um ihre bisherigen Zusatzangebote fürchten müssten. Wahltarife in der GKV könnten derart teuer werden, dass sie weder für die Versicherten noch für die Krankenkassen selbst als lohnend, geschweige als attraktiv erschienen. Die Folge wäre eine „freiwillige“ Einstellung dieser Leistungsoptionen.

Ein weiteres Stück vom Kuchen wird den Privatversicherern zugespielt
Mit der Teilliberalisierung der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2007 steht den einzelnen Kassen offen, neben den Regelleistungen weitere Leistungsbausteine für ihre Mitglieder anzubieten. Mit einer Gesetzesänderung im Sinne des Gesundheitsministers Bahr würde jedoch die Gefahr bestehen, dass die Besserverdiener, die bereits die Möglichkeit hätten aufgrund ihrer dauerhaften Einkommenshöhe in die Private Krankenversicherung zu wechseln, diesen Schritt letztendlich auch einleiten werden. Bisher sind die Gesetzlichen in der Lage, die „potenziellen Privatversicherten“ durch attraktive Zusatzoptionen an sich zu binden.

Diese Wahlfreiheit bei der GKV ist den Privatversicherern seit jeher ein Dorn im Auge und diese dürften Bahrs Vorstoß sehr wohlwollend „zur Kenntnis“ nehmen. Klartext erhielt die Berliner Zeitung vom SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zugetragen. Dieser kritisierte Bahrs Gesetzesvorschlag heftig und sprach von einer eindeutigen „Klientelpolitik für die private Krankenversicherung“, die von Bahr betrieben würde.

Ansatzpunkt für die Gesetzesänderung solle lt. der Zeitung der sogenannte Halteeffekt bei der Finanzierung der Wahltarife sein. Bahr wolle die Berücksichtigung solcher Halteeffekte gesetzlich verbieten und dem europarechtlichen Verbot der Quersubventionen gerecht werden. Bisher berechnen die Kassen die Beiträge ihrer Mitglieder, die von einem Wechsel von der GKV zur PKV abgehalten wurden, für die Kostenkalkulation mit einem Anteil von bis zu 90% mit ein. Lt. dem neuen Gesetzesentwurf sollen die Tarife jedoch bis spätestens Beginn 2015 umgestellt worden sein.

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