Auslandsreisen ohne Reiseversicherung – Ein hohes Risiko

Auslandskrankenversicherung-

Auslandsreisende die außerhalb der EU nach Unfall oder Krankheit in ärztliche Behandlung mussten, kennen die anfallenden Kosten. Besonders nach notwendigem Krankenhausaufenthalt und Rücktransport in die Heimat, vergraulen so manche Urlaubsfreude für die nächsten Jahre.

Gesetzlich Krankenversicherte ohne jeglichen Zusatzschutz gehen bei Auslandsreisen
ein großes Risiko ein.

Kassenmitglieder reisen weltweit ohne Begleitung
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen keine Gründe, ihren Versicherungsschutz ebenfalls auf Auslandsreisen zu schicken. Die ohnehin schon abgespeckten Inlands- Gesundheitsleistungen für Kassenmitglieder finden an der Grenze Deutschlands ein engmaschiges Auffangnetz.

Ein innereuropäisches Sozialabkommen hat den „Leistungs-Filter“ an der Grenze soweit reguliert, dass für Kassenpatienten auf Reisen innerhalb Europas noch notwendige Grundversorgungen zugesprochen werden. Mit Zuzahlungen ist auf jeden Fall zu rechnen.

Doch schon ein weiterer „kurzer Sprung“ über das Mittelmeer in die beliebten Urlaubsländer Tunesien oder Ägypten, lassen jegliche Gesundheitsleistungen zurück. Gesetzlich Versicherte sind im weltweiten Ausland außerhalb Europas ohne jeglichen Versicherungsschutz.

Am falschen Ende gespart
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist bereits für ein paar Euro zu haben. Besonders der zeitlich begrenzte Versicherungsschutz wirkt sich kaum auf das Gesamtbudget der Reisekasse aus.

Für die einmalige „große Urlaubsreise“ reichen in der Regel die Reiseversicherungen mit 6 Wochen Gültigkeit pro Kalenderjahr aus. Der Versicherungsnehmer schließt die Auslandskrankenversicherung lediglich einmal ab.

Jedes Jahr steht ein Kontingent von insg. 6 Wochen Auslandsaufenthalt zur Verfügung. Der Zeitraum kann auch in mehreren Einheiten pro Jahr eingeteilt werden. Diese Auslandsversicherungen sind bereits unter 10,- Euro zu haben.

Vielreisende können auch einen ganzjährigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.

Ein durchaus realistischer Ablauf im Urlaubsland:

Auf den Patienten im Urlaubsland können durch Fantasie-Preise und überflüssige Behandlungen eine Menge Ärger erwarten. Sogar völlig unnötige Operationen werden von vielen lokalen Kliniken und Ärzten einberäumt, nur um die Rechnungen auf Hochglanz zu bringen.

Ein verunglückter oder erkrankter Patient im Ausland, der Sprache womöglich nicht mächtig, steht auf verlorenem Posten. Die heimische Krankenkasse zieht sich elegant aus der Affäre („es gibt kein Abkommen“) und die Geschäftsführung der Auslandsklinik verlangt vorweg Sicherheiten. Entweder ein Beleg, oder bevorzugt Vorschuss-Bargeld.

Ein Anruf bei der Krankenkasse wäre zwecklos. Bevor der Arzt das Notwendige beginnt, muss die Kreditkarte über eine hoffentlich anwesenden Reisebegleitung für Bargeldbeschaffung herhalten.

Besonders fatal kann es für den Patienten werden, falls das ausländische Krankenhaus die Bescheinigung für einen notwendigen Rücktransport zurück hält. Die Fluggesellschaften verweigern einen Transport solange dieses Stück Papier nicht vorliegt. So wird der Zahlungsbereitschaft einer überteuerten Rechnung gerne mal Nachdruck verliehen.

Kostendeckung und organisatorische Unterstützung

DFV
Erholung mit Auslandsversicherung

Urlaub mit Versicherungsschutz
Auslandsreisende mit einer zusätzlichen Privatversicherung gehen verkürzte Wege. Die meisten Versicherer bieten eine 24h-Notrufnummer an, eine mögliche Zeitverschiebung um mehrere Stunden wäre unerheblich.

Die Versicherungsgesellschaft kennt die u.a. „besonderen Spielregeln“ der Auslands-Kliniken und weiß entsprechend zu handeln. Berechtigte Forderungen werden erfüllt, bzw. garantiert. Notwendige Maßnahmen können rasch durchgeführt werden.

Die Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Arztbehandlungen werden übernommen.

Krankenrücktransporte aus dem Ausland
Wehe die Verletzung oder Erkrankung wiegen derart schwer, dass eine eigene Heimreise unmöglich ist. Die Kosten für einen Rücktransport aus dem weltweiten Ausland sprengen jede Urlaubskasse auf Jahre.

Horrende Kosten sind die Regel
Für die pauschale Urlaubsreise, samt Flug ggfs. 1.000,- Euro bezahlt, aber der medizinisch notwendige Rücktransport schlägt mit 30.000,- Euro zu. Die Summen variieren je nach Land erheblich. Diese Kostennote wird aber noch leicht übertroffen (Beispiele Kosten Krankenrücktransporte).

Krankenkassen zahlen für den Rücktransport generell nichts, punkt. Kassenpatienten stehen vor der Wahl, sich für lange Zeit im Ausland auf eigene Kosten behandeln zu lassen („der Arbeitgeber wird auch reagieren“), oder sich finanziell zu ruinieren.

Der sehr wichtige Punkt Krankenrücktransport ist bei Auslandskrankenversicherung meist mit eingeschlossen.

Auslandskrankenversicherer


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