GKV Debatten: Rückkehr zur hälftigen Kostenbeteiligung in der Kritik

Krankenversicherung-


Die politischen Debatten über eine Rückkehr zur hälftigen Kostenbeteiligung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber finden eine Fortsetzung. IW Köln warnt jedoch vor der Einführung einer Beitragsparität. Dies ginge zu Lasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Finanzen

Arbeitgebernahes Institut zeigt Unverständnis für eine Mehrbelastung der Arbeitgeber

Eine Beitragsparität bei der GKV sei nur eine Illusion

Die politischen Debatten über eine Rückkehr zur hälftigen Aufteilung der Beiträge für die Gesetzliche Krankenkasse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind längst ins Rollen gekommen. Die SPD, Mitinitiator der gegenwärtigen Regelung des zu Beginn 2015 abgesenkten allgemeinen Regelsatzes und der Einführung der einseitig vom Arbeitgeber zu leistenden Kassen-Zusatzbeiträgen, forderte inzwischen die höhere Beteiligung der Arbeitgeber.

Die Krankenkassen nutzten ihre Möglichkeiten für die Erhebung der Zusatzbeiträge von den Arbeitnehmern inzwischen ausgiebig. Für Arbeitgeber spielen derlei Beitragsanhebungen keine Rolle. Für sie gilt der festgeschriebene hälftige allgemeine Beitragssatz.

Inzwischen werden aus den politischen Reihen von Bund und Ländern die Rufe nach einer Umkehr zu einer Parität lauter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen wieder gleichmäßig belastet werden.

Für das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) handelte es sich mit einem solchen Schritt um eine Augenwischerei. Eine gleichmäßige Beteiligung an den Krankenkassenbeiträgen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern habe es schon längst nicht mehr gegeben. Eine vermeintliche Rückkehr zu den bisherigen Regelungen würde dies nicht ändern.

Arbeitnehmer waren demnach seit jeher von Mehrkosten für zahlreiche Leistungen belastet, die nur durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden konnten. Die Ausgaben der medizinischen Versorgung waren „keineswegs geteilt“, so das IW. Die Kassen schränkten in der Vergangenheit ihren Leistungskatalog beständig ein und dies ging z.B. bei Zahnersatz und Sehhilfen zu Lasten der Arbeitnehmer. Den Kassenpatienten blieb nichts anderes übrig, als dieses Kostenrisiko mit einer privat abgeschlossenen Versicherung abzufangen.

Die Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung seien notwendig gewesen, um den „überproportional stark steigenden GKV-Ausgaben“ mit seinen kontinuierlich anwachsenden Beitragssätzen begegnen zu können. Der Arbeitnehmer müsse aber sämtliche Arbeitskosten erwirtschaften, damit das Beschäftigungsverhältnis rentabel bleibe und dazu gehörte auch der Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag. Damit „negative Beschäftigungsfolgen“ verhindert werden, bleibe bei gleichbleibenden Bruttolohnforderungen nur die Kürzung des GKV-Leistungskatalogs.

Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung sinken. Daher stehe die GKV vor großen demografischen Herausforderungen. Eine Beteiligung der Arbeitgeber zur Hälfte des Beitragssatzes würde dieses Problem nicht lösen. Eine Abkehr von den Arbeitnehmerzusatzbeiträgen führte womöglich zu weiteren Leistungskürzungen und höhere Eigenleistungen, so das Institut. Die Mehrkosten könnten vom Arbeitgeber nicht einfach so übernommen werden, da sie im internationalen Wettbewerb stehen.

IW Köln fordert, den gesetzlich Versicherten Arbeitnehmern „gleich reinen Wein einzuschenken“. Wenn die Ausgaben für die GKV steigen, dann wird sich niemand anderer finden, der für sie die Kosten übernimmt.

Der gegenwärtig geltende Zusatzbeitrag gebe den Arbeitnehmern die Möglichkeit, den Kostenanstieg durch die Wahl einer günstigeren Krankenkasse in Grenzen zu halten. Darüber hinaus werde zwischen den Kassen der Wettbewerb angekurbelt. Die Politik solle daher von einer unbedachten Beerdigung dieses Instruments absehen.





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