Vermummungsverbot im Internet – de Maizière gegen Hasskommentare

Staats-Monopole-


Was für die Straße gilt, muss auch für das Internet gelten. Bundesinnenminister de Maizière fordert ein „Vermummungsverbot im Internet“. Der Enthemmung der Gesellschaft im Netz müsse entgegengewirkt werden.

Polizeieinsatz
So dürfen Demonstranten nicht erscheinen

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erfand für die Bekämpfung der inzwischen „hohen Zahl von Gewalttaten gegen Flüchtlinge“ eine neue Schlüsselbezeichnung. Mit einem „Vermummungsverbot im Internet“ soll gegen die erhöhte Gewaltbereitschaft bisher unbescholtener Menschen entgegengewirkt werden. Einen kausalen Zusammenhang lieferte er im Paket gleich mit.

Der Innenminister mache sich wegen der zunehmenden Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft große Sorgen. Die „Flüchtlingskrise“ habe bei diesem Phänomen wie ein Beschleuniger gewirkt, so der CDU-Politiker zur Funke Mediengruppe (Samstag). Mit einer neuen Taktik sollen die „Hasskommentare“ im Internet nun bekämpft werden. Dazu solle ein „Vermummungsverbot im Internet“ eingeführt werden.

Die Gewalttaten gegen Flüchtlinge seien in den ersten Monaten 2016 angestiegen. Die Situation habe sich mit 449 Übergriffen gegen Flüchtlingsheime „noch verschlimmert“. Dazu seien weitere 654 Straftaten gegen Asylbewerber außerhalb der Unterkünfte gezählt worden. Davon verliefen 107 Fälle gewaltsam.

Der Bundesinnenminister beobachte eine „Teilverrohung unserer Gesellschaft“. Die Hemmschwelle jemanden zu beleidigen sinke, wie in „Hassmails“. Dies senke die Hemmschwelle zur Ausübung von Gewalt. Ein „erheblicher Anteil“ der Tatverdächtigen sei bisher nicht mit einschlägigen Straftaten auffällig geworden, so der CDU-Politiker. Viele von den Tätern kämen aus der näheren Umgebung von Flüchtlingsunterkünften. „Wenn unbescholtene Bürger plötzlich Gewalt anwenden, gibt das umso mehr Anlass zur Sorge.“ Jetzt seien Polizei und Rechtsstaat gefordert.

Die Polizei und Justiz allein können ein „solches gesellschaftliches Phänomen nicht bekämpfen“, so de Maizière. „Wir haben für Demonstrationen das Vermummungsverbot eingeführt“ und die Vermummung im Internet sei genauso falsch wie bei einer öffentlichen Demonstration. Die Mäßigung im Umgang mit der Sprache werde dadurch erreicht, wenn das Bekenntnis zum Namen eingeführt werde.

Das nächste Monopol will gesichert sein

Das Vermummungsverbot wurde von der CDU-FDP-Koalition unter Helmut Kohl im Sommer 1985 eingeführt (§ 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz). Bei Zuwiderhandlung drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Teilnehmern von Demonstrationen ist es untersagt, ihr Gesicht zu verdecken, so dass ihre Identität festgestellt werden kann. Zusätzlich dürfen in der Bundesrepublik Demonstranten auch eine Schutzausrüstungen tragen, wie u.a. Helme oder Hockeyrüstungen.

Der (vermeintliche) Gesetzgeber ging davon aus, dass eine Verschleierung der eigenen Identität und das Tragen von Schutzausrüstung (Helme, Knieschoner, Schienbeinschützer, etc.) bei einer Demonstration grundsätzlich eine Bereitschaft von Gewaltausübung darstellt. Viele völlig gewaltlose Demonstrationsteilnehmer würden ihre Identität gerne bedeckt halten, wegen Befürchtungen vor Übergriffen von politischen Gegnern.

Ab wann liegt die illegale Vermummung vor? Ein eisiger Wintertag verleitet schon mal zum Umwickeln des Gesichts, samt Nase und Ohren mit einem wärmenden Schal. Je nach Auslegung der vor Ort tätigen „POLIZEI“ kann der Knüppel sehr schnell bei der Hand sein.

Die Bayerische Landesregierung (CSU und Freie Wähler) hat im November 2015 das Versammlungsgesetz nach einer Abmilderung im Jahr 2010 verschärft. Die Vermummung bei Demonstrationen ist eine Straftat. Wer gegen die Klimaerwärmung protestiert und in einem Eisbären-Kostüm steckt, gilt als nicht vermummt, so Bayerns Innenminister Herrmann (CSU).

So wie sich der „Staat“ mit dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen ein weiteres Monopol sicherte – die polizeilichen Einsatzkräfte vor Ort sind bis zur Unkenntlichkeit eingewickelt und bestückt mit den modernsten „Schonern und Polstern“ – soll das „Hoheitsrecht“ offenbar auch im Internet Einzug halten.

Ob das „Vermummungsverbot im Internet“ für alle Teilnehmer gelten soll, auch für die unzweifelhaft vorhandene Armada von „verdeckten Bertelsmann-, Spiegel- und Mohn-Kommentatoren“? Die „Sittenwächter“ von Bertelsmann sind schließlich bei einschlägigen sozialen Netzwerken schon stark vertreten.


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