Störerhaftung WLAN-Netze aufgeweicht, nicht abgeschafft

Hotspots-


Die in der Bundesrepublik für öffentlich zugängliche WLAN-Netze geltende Störerhaftung wird deutlich aufgeweicht, jedoch nicht vollständig abgeschafft. Der Bundesrat segnete am Freitag den Gesetzesentwurf für die Änderung des Telemediengesetzes ab.

Störerhaftung wird auf „Provider-Ebene“ reduziert

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WLAN-Wüste BRD könnte einige Oasen erhalten

In zahlreichen Ländern braucht man sich in Restaurants, Cafés und Kneipen nur ein wenig umzusehen, um an das Passwort des lokalen WLAN-Netzes zu kommen. In der Regel „klebt“ irgendwo ein großer Zettel an der Wand mit dem Aufdruck des „Wifi-Passwortes“. Nicht so in der Bundesrepublik. Die Lokale hüten sich davor, die Passwörter öffentlich auszuhängen, nicht aus „Datenvolumen-Geiz“, sondern wegen der sog. Störerhaftung.

Mit der Störerhaftung wird der Betreiber eines WLAN-Netzes (Hotspot) haftbar gemacht, wenn ein Nutzer über dieses Netz im Internet eine strafbare Handlung begeht. Ein illegaler Download von einem Gast und der Geschäftsführer kann dafür die Verantwortung tragen. Somit wurde die Bundesrepublik im öffentlichen Bereich zu einer internationalen „WLAN-Wüste“. Damit könnte nun bald endlich Schluss sein, denn die Störerhaftung war schon längst Gegenstand politischer Diskussionen und am Freitag segnete der Bundesrat (Ministerpräsidenten der Bundesländer) die entsprechende Änderung am Telemediengesetz ab. Der Bundestag beschloss die Anpassung bereits vor rund 2 Wochen.

Damit sollte auch die Störerhaftung abgeschafft werden. Ein glatter Schnitt ist es allerdings nicht. Die Gesetzesvorlage wurde kurz vor dem Beschluss durch den Bundestag auf den „letzten Drücker“ geändert. In der Ursprungsfassung war eine „einfache Sicherheitseinrichtung“ vorgesehen. WLAN-Anbieter sollten lediglich ein Passwort für das WLAN-Netz einrichten und dem User eine Erklärung für den Haftungsausschluss des WLAN-Betreibers präsentieren. Der Nutzer sollte dazu aufgerufen werden, sich „rechtskonform“ zu verhalten. Diese Bedingung wurde von den Fraktionen der Regierungskoalition aus der Gesetzesvorlage entfernt.

Eine komplette Abschaffung der Störerhaftung wird es somit nicht geben. WLAN-Anbieter werden rechtlich mit Internetprovidern gleichgestellt.

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