Internet: Bundesnachrichtendienst darf internationale Knotenpunkte anzapfen

Privatsphäre Internet-


Der Bundesnachrichtendienst erhält künftig die Befugnis, die Knotenpunkte des Internets mit internationaler Anbindung auszuspähen. Der Bundestag winkte den entsprechenden Gesetzesentwurf am Freitag durch.

Internet erhält künftig „lizenzierte Mithörer“

Internet
Mehr 'Transparenz' im Internet

„Ozapt is‘!“. Der Bundestag stimmte am Freitag für die Erweiterung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes BND. Das Gesetzes zur „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung
des Bundesnachrichtendienstes“ ist durchgewunken worden. Zu den nun erlaubten Maßnahmen gehört u.a. das Anzapfen von Knotenpunkten des Internets. Sämtliche Informationen, die über eines der Sammelstellen laufen, können mitgeschnitten und ausgewertet werden. Im Visier stehen besonders die Knotenpunkte mit internationaler Verbindung.

Während die große Koalition den nun abgesegneten Gesetzesentwurf für die ausgeweitete Überwachung des Internets mit gegenseitigem Schulterklopfen besiegelte, hielt die Opposition mit ihrer Kritik gegen den einmaligen Vorstoß gegen die Privatsphäre nicht zurück.

Verantwortlich für die künftigen Abhör- und Mitscknitt-Aktionen des BND soll das Kanzleramt sein. Bevor die Späh-Arbeit im international angeschlossenen Internet begonnen wird, muss eine Anordnung des Kanzleramtes vorliegen.

Für die neuen Befugnisse des BND schafft die Bundesregierung ein eigenes „Amt“ an. Diese neue Einrichtung soll mit dem „Ständigen Bevollmächtigten“ besetzt werden, der in weiten Bereichen die Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages übernehmen wird. Eingesetzt wird der „Bevollmächtigter“ vom scheinbar überlasteten Gremium selbst.


970x250

Schreibe einen Kommentar