Kfz-Versicherer
Autohaftpflicht - Motorradhaftpflicht - Die Versicherer zur Kfz-Versicherung - Berichte - Tarife
Die Kfz-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht. Der alljährliche Stichtag zur regulären Kündigung ist der 30. November. Dennoch haben Sie die Möglichkeit durch Sonderkündigungsrecht auch während des laufenden Jahres die Autohaftpflicht zu wechseln. Trifft das auch immer zu, was die Autoversicherer versprechen? Sie hatten bestimmt schon mal einen Schadenfall. Ging alles glatt über die Bühne, oder gab es Überraschungen? |
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