Die Partner der SCHUFA – Klassifizierung und Kategorien

SCHUFA – Partner & Kategorien-

Unterschiedliche Marktbereiche mit verschiedenen Kundenkreisen erfordern eine Separation, bzw. Klassifizierung. Die SCHUFA hat ihre Partner in entsprechende Kategorien eingeteilt.

Die SCHUFA teilt ihre Vertragspartner in verschiedene Kategorien ein

SCHUFA Partner Kategorie A
Der Vertragspartner der Kategorie A ist eine Bank, eine Leasinggesellschaft oder ein Kreditkartenunternehmen.
Die Auskunftseinholung dieser Kategorie wird von der Schufa mit allgemeinen positiven oder negativen Merkmalen zur angefragten Person beantwortet.

SCHUFA Partner Kategorie B
Zu der Kategorie B zählt der allgemeine Handel. Das trifft vor allem beim Versandhandel und dem Kommunikationsbereich (Handyverträge, DSL-Verträge) zu. In der Kategorie B spielen Teilzahlung, bzw. Ratenabzahlungen für den Kauf,- oder Dienstleistungsvertrag eine große Rolle.

Die Anfragen der Partner aus der Kategorie B werden von der Schufa mit ggfs. vorhandenen Negativ-Merkmalen beantwortet.

SCHUFA Partner Kategorie F
Zu den SCHUFA Vertragspartner „F“ zählen insbesondere Inkassounternehmen. In dieser Kategorie werden von der SCHUFA bereits erweiterte Daten an den Vertragspartnern weiter gereicht. Darunter fallen u.a. die Adressdaten der betreffenden Person.

Jedoch gibt die SCHUFA zu erkennen, dass diese sensiblen Daten nur nach der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person herausgegeben werden. Diese „Einwilligung“ erfolgt meist bereits durch die Unterschrift in einem vorhergegangenen Vertrag („Kleingedrucktes“).

Die Klauseln für eine Zustimmung zur Weitergabe von sensiblen Daten durch die SCHUFA, sind in der Regel in einem Kreditvertrag eingearbeitet und bereits unterschrieben, bevor die Kreditauszahlung erfolgt.

Ein Versuch wäre es wert

Ohne die Einwilligung zur Herausgabe der Daten käme in der Regel ein Kreditvertrag gar nicht zustande.
Ein exklusives Herausstreichen dieser Klausel wäre ggf. eine „Verhandlungsbasis“ bei der Bank, ist aber eher unwahrscheinlich.

Schufa-Datensätze sind nicht „perfekt“ – Alte und falsche SCHUFA Einträge

SCHUFA
SCHUFA - Freiwillige und
unfreiwillige Vertragspartner

Manchmal kann eine Ablehung zum Kredit- oder Mobilfunkvertrag für eine Überraschung sorgen. Ein unerwarteter negativer Eintrag in der SCHUFA Akte hat das gewünschte Ziel vereitelt. Durchaus kann zu einer Absage ein alter und zugleich ungültiger Eintrag bei der SCHUFA die Ursache sein.

Sollte es in der Vergangenheit tatsächlich einmal zu irgendwelchen Zahlungsschwierigkeiten gekommen sein, wurde das durch den Vertragspartner an die SCHUFA mitgeteilt und die Akte mit einem Vermerk versehen.

In der Regel werden als „Erledigt“ angesehene Verträge nach 3 Jahren aus der SCHUFA-Datei gelöscht. Die SCHUFA sammelt auch die Daten über die geführten Girokonten, Kreditkarten und Konten bei Versandhäusern. Nach Kündigung oder Auflösung der Konten werden normal auch die Vermerke bei der SCHUFA wieder ausgetragen.

Wenn der Vertragspartner der SCHUFA schlampt

An diesem Punkt liegt eine Schwachstelle. Falls der Vertragspartner des Kunden, z.B. die Bank, das Versandhaus oder der Mobilfunkprovider, es schlicht versäumt, eine erledigte Angelegenheit der SCHUFA mitzuteilen, dann bleibt der Eintrag bestehen.

Die SCHUFA hat keine anderen Informationsquellen als durch ihre Partner selbst. So kommt es, dass nach mehreren Jahren ein Kunde einen erneuten Kredit aufnehmen möchte und die SCHUFA noch zwei offene Ratenkredite rückmeldet. Obwohl längst aus der Welt geschafft, ist das der „aktuelle“ Datenbestand der SCHUFA.

Ein falsche SCHUFA-Auskunft ist meist bei den Versäumnissen der alten Vertragspartner begründet.

Gerne wird der Erledigungs-Bescheid „vergessen“, wenn z.B. ein Mobilfunkbetreiber in einer gerichtlichen Verhandlung unterliegt. Die Privatperson als Kunde geht zwar als Prozess-Sieger hervor aber der „unrechtmäßige Mobilfunkvertrag“ bleibt als Bestand bei der SCHUFA eingetragen.

Der nächste Mobilfunkbetreiber frägt vor Vertragsabschluss bei der SCHUFA an und erhält einen bereits „laufenden Vertrag“ als Antwort zurück. Verbunden mit einem vielleicht ungünstigen Scoring, kommt prompt die Absage.

Weitere Themen über die SCHUFA