So funktioniert das Bad Bank Prinzip

Bad Bank-

Das Prinzip einer Bad Bank existiert bereits seit Jahrzehnten und wurde in Deutschland erstmals im Rahmen der einsetzenden Finanzkrise 2007 eingesetzt. Eine Bad Bank wird dann gegründet, wenn ein Kreditinstitut aufgrund „toxischer Papiere“, z.B. ausgefallene Schuldverschreibungen / Kredite, in erhebliche Schwierigkeiten geriet und der Zusammenbruch abgewendet werden soll.

Die Gründe um eine Bad Bank ins Leben zu rufen

Eine Bank muss ein Mindestmaß der Eigenkapitaldeckung vorweisen können. Notleidende Kredite schlagen sich negativ auf die Bilanzen aus und können die Kapitaldeckung unter das vorgegebene Mindestvolumen drücken. In diesem Fall würde das Kreditinstitut die Handlungsfähigkeit durch den Entzug der Bankenlizenz verlieren. Die Bank muss Insolvenz anmelden.

Es blieben nur zwei Wege offen, die Eigenkapitaldeckung wieder auf Mindestniveau anzuheben. Neues Kapital oder der Abstoß der notleidenden Kredite. Die Anhebung des Kapitals ist jedoch so gut wie ausgeschlossen. Der Vertrauensverlust im Markt hält andere Banken, bzw. Investoren davon ab, Geld in ein in Schieflage geratenes Geldhaus zu stecken.

Es bleibt lediglich eine Bereinigung der „Negativ-Bilanzen“ durch den Abbau der „faulen Kredite“. Im freien Markt werden sich jedoch kaum Abnehmer finden, die bereit sind, diese hohen Risiken auf sich zu nehmen. Aus diesem Grund wird eine Auffangbank, bzw. Abwicklungsanstalt gegründet, eben die Bad Bank.

Das Prinzip einer Bad Bank

Bad Bank Prinzip
Bad Bank - Abwicklungsanstalt
für faule Wertpapiere

Die neu gegründete Bad Bank, oder auch Abwicklungsbank, übernimmt den Bestand fauler Papiere“ vom notleidenden Kreditinstitut. Kreditforderungen und Risiken werden an die Bad Bank abgetreten. Im Gegenzug erhält das zu sanierende Kreditinstitut einen vorweg bestimmten Kaufpreis, der aus dem Buchwert der Kreditforderungen ermittelt wird. Risiken und Wert sind somit vollständig auf die Bad Bank übertragen und die Bilanzen der notleidenden Bank wären vom „Minus-Posten“ bereinigt.

Woher nimmt die Bad Bank den Kaufpreis der toxischen Papiere?
An diesem Punkt muss unterschieden werden, ob hinter der Bad Bank eine Zweckgesellschaft oder eine Abwicklungsanstalt steckt. Für private Banken, bzw. Geschäftsbanken wurde das Modell einer Zweckgesellschaft entwickelt, wohingegen Abwicklungsanstalten vorbehaltlich den Landesbanken gelten. Seit dem 23.07.2009 können Banken eine eigene Bad Bank gründen.

Die Bad Bank übernimmt die „Ramschpapiere“ und händigt der zu rekapitalisierenden Bank im Gegenzug als sicher geltende Anleihen aus. „Sponsor“ dieser Anleihepapiere ist der staatliche Bankensicherungsfonds SoFFin. Indirekt garantiert der Bund für die Sicherheit der Staatsanleihen. Die Risiken aus dem Portfolio fauler Kredite sollen jedoch bei den Bank-Aktionären verbleiben.

Die „gesäuberte“ Bank zahlt dem Staat eine Gebühr, deren Höhe aus den Risiken und den vergebenen Garantien berechnet wird. Die Rückzahlung der durch SoFFin garantierten Anleihen erfolgt in Teilzahlungsraten über den Zeitraum von 20 Jahren. Am Ende entscheidet die Bilanz der Zweckgesellschaft, ob die Bank einen erwirtschafteten Verlust ausgleichen muss, oder ob ein Gewinn in Form von Dividenden an den Staat ausbezahlt wird.

Mit der Abwicklungsgesellschaft für Landesbanken steht den Instituten zusätzlich die Möglichkeit offen, ganz Geschäftsbereiche in eine Bad Bank auszulagern. Die Eigentümer der regionalen Institute tragen das wirtschaftliche Risiko.

Nach dem Bad Bank Prinzip sollen für Staat und Steuerzahler erst dann Risiken bestehen, wenn die Bank dennoch in Insolvenz gehen müsste. Fällt eine Ratenzahlung an die SoFFin aus, bliebe dem Bund offen, mit Eigenkapital (Steuermittel) Aktien am Institut zu erwerben. In diesem Fall wird der Staat zum Anteilseigner, quasi eine Teilverstaatlichung.

Dennoch bleibt ein „fiktiver Wert“ übrig

Der Ablauf beim Abstoß der Ramschwerte hakt an der Wertermittlung durch „unabhängige Wirtschaftsprüfer“. Deren Aufgabe ist es, den Buchwert der faulen Papiere äquivalent zum „realistischen“ Verkehrswert zu setzen. Zusätzlich soll noch ein Abschlag gemäß den Risiken vorgenommen werden.

Es dürfte sich jedoch als sehr schwierig erweisen, auf dem Markt nicht mehr gehandelte Ramsch-Werte mit einem „realistischen Verkehrswert“ zu beziffern. In diesem Fall müsste wohl die fiktive Grundlage, „es würde wohl so viel wert sein, wenn es so wäre“, angesetzt werden.


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