Der Wechsel in die Privat Krankenversicherung - Das gilt zu beachten
Die Privat Krankenversicherung kann gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eine ganze Reihe von Vorteilen bei gleichzeitig niedrigeren Beitragssätzen bieten. Darunter fallen u.a.:
- Bevorzugte Behandlung beim Arzt und schon bei der Terminvergabe
- Freie Auswahl der Ärzte und Krankenhäuser
- Das Leistungsumfang der Privat Krankenversicherung kann ausgewählt werden
- Durch Zusammenstellung der Leistungen aktive Beitragseinsparungen möglich
Die Wartelisten vor allem bei spezialisierten Ärzten sind in der Regel lang. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass vor allem privat Versicherte zeitnahe Termine zugesprochen bekommen. Die volle Kostenerstattung durch die Privat Krankenversicherung bei teilweise qualitativ höherwertigen Behandlungen zeigt die weiteren Vorzüge einer PKV gegenüber der gesetzlichen.
Allen Freiberuflern und Selbstständigen steht es frei, sich bei einer Privat Krankenversicherung anzumelden. Dabei ist das monatliche Einkommen unerheblich und wird nicht zur Aufnahme in eine PKV vorausgesetzt.
Arbeitnehmer, bzw. Angestellte können dann in eine private Krankenversicherung wechseln wenn das jährliche Bruttoeinkommen die letzten 3 Jahre die sog. Versicherungspflichtgrenze überschritten hatte. Die Versicherungspflichtgrenze liegt nach Stand 2010 bei 49.950 Euro jährlich, bzw. 4.162,50 Euro monatlich.
Einen Sonderfall stellen Beamte, Richter und Abgeordnete dar. Diese sind in der Regel bei einer privaten Krankenversicherung angemeldet.

Im Gegensatz zur gesetzlichen sind die Beiträge nicht abhängig vom Monatseinkommen. Die Beitragssätze zur Privat Krankenversicherung richten sich nach Eintrittsalter, dem fortschreitenden Alter während der Versicherungsjahre, dem Geschlecht des Versicherungsnehmers und den ggf. vorhandenen Vorerkrankungen. Das größte Sparpotenzial zur den PKV-Beiträgen liegt jedoch in der freien Auswahl der Leistungspakete. Je nach Bedarf und Anspruch kann der Versicherungsnehmer einzelne Tarife aus-, bzw. abwählen, variieren und die Eigenleistungen bestimmen. Rückvergütungen bis zu drei Monatsbeiträge sind möglich, wenn der Versicherung innerhalb eines Jahres keine Rechnung gestellt worden ist.
Obwohl der Wechsel in die private Krankenversicherung mit vielen Vorteilen verbunden sein kann, sollte die Entscheidung und die Wahl der Versicherung nicht ohne vorherige Fachberatung eines Sachkundigen erfolgen. Zu komplex sind die Voraussetzungen, die individuellen Bedürfnisse und vor allem PKV-Tarife, um "auf die Schnelle" von einer gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV zu wechseln. Der folgende Rechner zeigt im "groben Überblick" die möglichen Beiträge zur Privat Krankenversicherung. Für eine optimierte PKV können Sie auf Ihren Wunsch den Kontakt zu einer Versicherungsfachkraft herstellen lassen. Sie werden umfassend zu Ihrer persönlichen Situation zur optimalen Privat Krankenversicherung beraten.
Wenn Sie die Voraussetzungen zur PKV nicht erfüllen sollten, haben Sie dennoch die Möglichkeit, durch den Wechsel der Krankenkasse trotz Gesundheitsreform 2007 Geld einzusparen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen verzichten teilweise auf Zusatzbeiträge und erstatten dem Kassenmitglied ggf. sogar Beiträge zurück. Aus diesem Grund kann sich ein Wechsel innerhalb der GKV für Beitragseinsparungen durchaus rentieren. Gesetzliche Krankenkassen vergleichen.
Wer einer Privat Krankenversicherung angehört, kann nicht ohne weiteres wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Jedoch ist das Verlassen der Privat Krankenversicherung dennoch möglich wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft unter die sog. Versicherungspflichtgrenze rutscht. Nach dem Stand von 2010 liegt diese bei 49.950 Euro und muss mindestens für 1 Jahr lang unterschritten werden. Nach der vorübergehenden Absenkung im Jahr 2011 wurde die Versicherungspflichtgrenze 2012 wieder angehoben (folgende Tabelle). Schlechte Karten hingegen haben Versicherungsnehmer mit dem Alter über 55 Jahren. Diese können nicht mehr in die gesetzliche wechseln, sondern müssen weiterhin in der Privat Krankenversicherung bleiben.
Im Falle von Arbeitslosigkeit ist eine Rückkehr von der PKV in die gesetzliche möglich, da die Arbeitsbehörde den Arbeitslosen in der Regel bei der gesetzlichen Krankenkasse anmeldet.
Ein deutlicher Nachteil bei Rückkehr von der Privat Krankenversicherung in die GKV wäre der Verlust der Altersrückstellung. Diese wird von der Versicherungsgesellschaft zur PKV durch die Monatsbeiträge automatisch mit aufgebaut.
Die Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze zur Privatkrankenversicherung | |||||
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze | Besondere Versicherungspflichtgrenze | ||||
Jahr | monatlich € | jährlich € | Steigerung um | jährlich € | Steigerung um |
| 2000 | 3.297,83 | 39.574 | |||
| 2001 | 3.336,17 | 40.034 | 1,2% | ||
| 2002 | 3.375,00 | 40.500 | 1,2% | ||
| 2003 | 3.825,00 | 45.900 | 13,3% | 41.400 | 2,20% |
| 2004 | 3.862,50 | 46.350 | 1,00% | 41.850 | 1,10% |
| 2005 | 3.900,00 | 46.800 | 1,00% | 42.300 | 1,10% |
| 2006 | 3.937,50 | 47.250 | 1,00% | 42.750 | 1,10% |
| 2007 | 3.975,00 | 47.700 | 1,00% | 42.750 | 0% |
| 2008 | 4.012,50 | 48.150 | 1,00% | 43.200 | 1,10% |
| 2009 | 4.050,00 | 48.600 | 0,90% | 44.100 | 2,10% |
| 2010 | 4.162,50 | 49.950 | 2,78% | 45.000 | 2,00% |
| 2011 | 4.125,00 | 49.500 | -0,90% | 44.550 | -0,90% |
| 2012 | 4.237,50 | 50.850 | 2,72% | 45.900 | 3,03% |
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