Dispo-Nutzungsgrenze: Der Ruf nach dem Gesetzgeber statt Eigeninitiative

Dispozinsen-


Die Commerzbank griff das Thema Dispozinssatz auf und fordert nun eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Dispo-Nutzung. Eine „Dispo-Nutzungsgrenze“ müsse eingeführt werden, um den Verbrauchern mit günstigeren Krediten eine Alternative anbieten zu können.

Giro-Dispozins

Der Gesetzgeber soll das übernehmen was die Banken selbst regeln könnten

Commerzbank-Chef Martin Blessing plädiert für eine Abschaffung des dauerhaft genutzten Dispokredits. Es müsse eine „Dispo-Nutzungsgrenze“ geben, so Blessing zur BILD. Dafür müsse die Bundesregierung ein Gesetz einführen, das die dauerhafte Nutzung des Dispo-Kredits unterbindet. „Es gibt günstigere Kredite“, erklärte der Chef der Commerzbank.

Die Regierungskoalition arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, welches ein Warnhinweis für den Verbraucher vorsieht, wenn der Dispo-Rahmen des Girokontos in Anspruch genommen werden soll. Für Blessing offenbar nur ein halbherziger Schritt, denn er fordert einen Dispo-Begrenzung für zehn Tage. Danach solle sich das Kreditinstitut mit ihrem Kunden in Verbindung setzen, um über die Alternative durch günstigere Kredite zu sprechen.

Richtig teuer wird es für Verbraucher, wenn selbst der gewährte Dispo-Rahmen gesprengt wird und der überzogene Betrag in den Bereich des „Geduldeten“ hinein schlittert. Der in Deutschland durchschnittlich verlangte Dispo-Zinssatz bewegt sich nach wie vor deutlich über zehn Prozent. Überziehungszinsen legen noch einen ordentlichen Betrag drauf.

Die Banken zeigten sich bisher sehr unwillig, die Dispozinsen wenigstens an die Vorgaben der Finanzmärkte anzupassen. Die Zinssätze für Dispokredite repräsentieren das historisch niedrige Zinsniveau in keinster Weise. Ein Bombengeschäft für die Banken, denn die meisten Girokonto-Kunden, die ihren Minus-Betrag dauerhaft „pflegen“, sind nicht bereit, den Fehlbetrag auf dem Girokonto in ein günstigeres Darlehen umzuschulden.

Es gibt bisher nur wenige Ausnahmen in der deutschen Bankenlandschaft. Die ING strich im Februar die Überziehungszinsen komplett und der gleiche Schritt wurde auch von der Sparda Bank Baden-Württemberg angekündigt.

Warum soll der Gesetzgeber die Dispo-Grenze regeln?

Der Vorschlag des Commerzbank Chefs, die Dispo-Kredite zum Vorteil der Verbraucher zu begrenzen, klingt wohlwollend. Doch warum wird dafür der Gesetzgeber benötigt? Es liegt in der Hand der Banken selbst, welche Konditionen an ihre Kunden weiter gereicht werden.

Derzeit verlangt die Commerzbank für die Inanspruchnahme des Dispos 11,90% p.a. Zinsen (vierteljährliche Abrechnung). Dieser Zinssatz ist – wie die Commerzbank es selbst hervorhebt – veränderlich, also nicht „erzwungen und betoniert“. Für eine glatte Halbierung des Dispozinssatzes muss nicht der Gesetzgeber um Erlaubnis gefragt werden. Darüber hinaus wären Dispokosten deutlich unter denen der Konkurrenz ein schlagkräftiges Argument.





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