Ex-Verfassungsrechtler attackiert EZB: Robin Hood der Wohlhabenden?

Angriff auf EZB-


Die Europäische Zentralbank und ihre Niedrigzinspolitik sind ins Visier eines ehemaligen Verfassungsrechtlers geraten. Paul Kirchhof attackierte die EZB aufs Schärfste. Das „Grundrecht auf Eigentum“ sei verletzt worden.

Grundrecht

Grundrecht? Man gebe jedem Sparer eine ertragreiche Kapitalanlage

„Es gibt ein Grundrecht auf ertragsfähiges Eigentum“

Die Sparer und Anleger haben einen weiteren „Verteidiger gegen Niedrigzinsen“ auf ihrer Seite, obwohl dessen Engagement erst erfolgte, nachdem der Wald bereits abgebrannt ist. Paul Kirchhof, ehemaliger Verfassungsrichter, sprang in die Presche und erklärte im Interview mit Handelsblatt, dass es „ein Grundrecht auf ertragsfähiges Eigentum“ gebe, wie Spiegel Online (Mittwoch) berichtete. Damit zielte Kirchhof geradewegs auf die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), denn durch deren Vorgehen seien wesentliche Formen ertraglos geworden.

Kirchhof erklärte, dass Europa die aktuell niedrigen zwar brauche, um die Schuldenlast bewältigen zu können, aber gleichzeitig verspreche das Verfassungsrecht jedem Bürger einen jährlichen Ertrag für sein Finanzkapital. Dieses Versprechen sieht der ehem. Verfassungsrechtler als nicht mehr erfüllt an. „Eine Kernidee des Privateigentums ist abgeschafft“, so Kirchhof.

Kirchhof – Ein Robin Hood der Wohlhabenden

Ein Dilemma. Auf der einen Seite sieht Kirchhof durchaus eine berechtigte Niedrigzinspolitik aufgrund der drückenden Staatsschulden innerhalb der Ländergemeinschaft, aber auf der anderen Seite sei das Grundrecht auf Zinsgewinne für das Kapitaleigentum der Anleger außer Kraft gesetzt.

Der Angriff gegen die Zinspolitik der EZB im Namen aller Sparer und Anleger ist nobel. Nur bedarf es offenbar kein sehr breites Kreuz, um die tatsächlichen Interessenten dieses „Grundrechts auf Erträge“ hinter sich einzureihen. Die Vermögensverhältnisse in Deutschland sind über die Bevölkerung hinweg alles andere als gleichmäßig verteilt. Diese Tatsache konnte auch nicht der „beherzte Korrektureingriff“ der Bundesregierung im Armuts-Reichtumsbericht im vergangenen Jahr beseitigen.

Die Hälfte des gesamten Privatvermögens ist gerade mal den 10 Prozent der Reichsten vorbehalten. Aus der umgekehrten Sichtweise fällt für die untere Hälfte aller Haushalte gerade mal 1 Prozent des Gesamtvermögens ab.

Es gibt noch ein anderes Problem. Auch ohne den genauen Passus zu zitieren, welcher das „Grundrecht auf Erträge“ zusprechen soll, käme ein Versprechen auf Zins- und Kapitalgewinne dem Versprechen von einer Mindestanzahl von Sonnenstunden pro Jahr gleich. „Ein jeder Urlauber habe das Anrecht auf min. 200 Sonnenstunden pro Saison“. Wen Zinserträge in einer Marktwirtschaft versprochen werden können, warum wagt sich kein Meteorologe aus dem Fenster und verspricht für das kommende Jahr einen grandiosen Sommer?

Der Angriff auf die Zinspolitik auf die EZB scheint aus der Interessensgruppe einer Minderheit motiviert zu sein. Denn die breite Mehrheit der deutschen Bevölkerung buckelt für ihr Einkommen zu einem Minderlohn (Billiglohnland Deutschland). Warum war Kirchhofs Stimme nicht zum Streit um den Mindestlohn zu hören?

Die Aussage „es gibt ein Grundrecht auf ertragsfähiges Eigentum“ muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. So könnten die Besitzlosen durchaus ein Eigentum einfordern, welches darüber hinaus Erträge abwerfen muss. Das ausgetrocknete Ackerland des Bauern müsste aufgrund des Grundrechts gegen eine ertragreiche Anbaufläche ersetzt werden.

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