Die Berufsunfähigkeit und die finanziellen Folgen werden meist unterschätzt
-Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt gegen das existentielle Risiko eines Einkommensverlustes bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit. Finanzielle Unterstützung von den öffentlichen Kassen fallen in der Regel sehr gering aus. Bei Erwerbsunfähigkeit von Berufstätigen ab dem Geburtenjahrgang 1961 wird nur noch eine kleine Minimalrente ausbezahlt. Falls mutmaßlich einer anderen Tätigkeit als der bisherige Beruf nachgegangen werden kann, entfallen die Zahlen meist vollständig. Es bleibt unberücksichtig, ob die neue Tätigkeit ein geringeres Einkommen verspricht als vorher. Die finanziellen Konsequenzen können je nach persönlicher Lebenssituation zwischen geringfügig und katastrophal sein. Ein erheblicher Einkommensverlust bedeutet neben empfindlichen Abstrichen der bisherigen Lebensqualität oft Schwierigkeiten den laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Laufende Ratenzahlungen wie z.B. für einen Immobilienkredit sind nach Verlust der Berufsfähigkeit sehr gefährdet.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung könnte eine Notlage zum Lebensunterhalt entstehen. Dabei machen sich nur sehr wenige Berufstätige Gedanken was sein könnte, wenn die Fähigkeit zur Berufsausübung verloren gehen sollte.
Die Statistik spricht jedoch eine andere klare Sprache. Fast jeder dritte Arbeitnehmer wird noch vor dem Beginn des Rentenalters berufsunfähig, meist durch Krankheitsfall oder nach einem Unfall. Da Angestellte ohne einer zusätzlichen Versicherung oft nur die gesetzliche Rente zur Verfügung hätten, müssten diese mit empfindlichen Einkommensverlusten rechnen. Eine zukünftig erhöhte Rente ist aus derzeitiger Sicht eher ausgeschlossen. Mit einer Verbesserung der Rentensituation vor allem für Frührentner ist kaum zu rechnen. Die gesetzliche Rentenversicherung entfällt für Selbstständige komplett. Ohne Eigeninitiative für eine private Absicherung sind Selbstständige vor allem im Falle einer Berufsunfähigkeit oft völlig ohne Mittel. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher in den Überlegungen für eine finanzielle Absicherung mit einbezogen werden.
Angestellten, Studenten und Beamte haben meist erst nach Beitragszahlungen von mindestens 5 Jahren einen Anspruch auf staatliche Hilfen mit der ein Verdienstausfall mehr oder weniger abgefangen werden könnte. Für die Beamten im öffentlichen Dienst gilt zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Beamtenklausel. Bei Dienstunfähigkeit bzw. Dienstausfall tritt diese im Vorfeld in Kraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem dann sinnvoll, wenn der Verlust des eigenen Einkommens erhebliche finanzielle Folgen auslösen würde. Das gilt in der Regel nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für die ganze Familie.
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