Samstag, den 11. Februar 2012

Zusätzliche Rentenbezüge durch Vorsorge ERGO Direkt Zusatz-Rente

17. Juni 2010 um 3:18 Uhr - Thema Privat Rentenversicherung


Aufbesserung der Rentenbezüge durch eine private Zusatzrente ERGO Direkt


Eine zusätzliche Rente zur gesetzlichen Rentenversicherung bringt mehr finanzielle Sicherheit im Rentenbezugsalter. Die prognostizierten Rentenauszahlungen für die mittelfristige, bzw. langfristige Zukunft läßt für die Arbeitnehmer nichts Gutes verheissen. Die weiteren Prognosen werden voraussichtlich schrittweise nach unten korrigiert werden. Der Lebensstandard kann schon nach heutiger Sicht im Renteneintrittsalter nicht mehr eingehalten werden. Ob zusätzlich eine Altersarmut droht, gilt für jeden einzelnen Fall zu prüfen, da dies sehr von den Einkommensverhältnissen abhängt.

Deshalb sollte, wenn auch wenigstens im "kleinen Stile", für eine zusätzliche Altersvorsorge gesorgt werden, die bei Eintritt in den Rentenbezug eine Unterstützung zu den womöglich kargen Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse bieten kann.

Die ERGO Direkt Zusatz Rente - Aufbesserung Altersbezüge mit Garantiezeit
  • Mindestrente monatlich 25,- Euro
  • Renten Garantiezeit bis 20 Jahre
  • Mindest Renten Garantiezeit 5 Jahre
    oder wahlweise Verzicht auf Renten Garantiezeit
  • Vor Rentenzahlungs-Beginn als Gewinnsystem
    durch verzinsliche Ansammlung
  • Während der Rentenbezugszeit Gewinnsystem
    als konstante Gewinnrente
  • Verlängerungs Option
  • Optionale Beitrags-Dynamik

Die Leistungen der ERGO Zusatzrente im Erlebensfall
Bei Rentenzahlungs-Beginn wird an den Versicherungsnehmer eine lebenslange Rente an den jeweiligen vereinbarten Terminen ausbezahlt. Wahlweise ist auch eine Einmal-Auszahlung möglich. Spätestens drei Jahre vor Rentenbeginn muss bei gewünschter Einmahlzahlung der Rente der Antrag gestellt werden, wenn der Vertrag ohne Garantiezeit abgeschlossen worden ist.

Die Leistungen der ERGO Zusatzrente im Todesfall
Wenn der Versicherungsnehmer noch vor der ersten Rentenzahlung versterben, dann werden die bisher eingezahlten Beiträge ausbezahlt. Bei vereinbarter Renten-Garantiezeit wird die vertraglich vereinbarte Rente mindestens bis zum Ende der Renten-Garantiezeit ausbezahlt, dabei ist es unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer diesen Termin erlebt. Sollte der Versicherungsnehmer noch vor Ablauf der Renten-Garantiezeit versterben, dann kann der ausstehende Betrag als Einmalsumme ausbezahlt werden.

Ein Beispiel zur ERGO Direkt Zusatz-Rente (Stand: 17.06.10)
Grundlage der Berechnungen sind die Gewinnbeitligungen nach dem heutigen Stand

  • Monatlicher Beitrag: 100,- Euro
  • Monatliche Gesamt-Rente: 246,53 €
  • Mann, 40 Jahre, geb. 15.12.1969
  • Renten-Garantiezeit 15 Jahre
  • Vertragsbeginn in 2010
  • Rentenbeginn mit 65 Jahren

 

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