Lebensversicherung Altverträge besser beleihen statt kündigen

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Die Lebensversicherungen haben mit den Krisenzeiten im Euro-Raum aufgrund geringerer Renditeaussichten erheblich an Ansehen verloren. Dennoch bietet der „Klassiker“ ganz besonders in den schwierigen Zeiten bedeutende Vorteile gegenüber anderen klassischen Geldanlagen. Insbesondere sollten Versicherungskunden zu bestehenden Altverträgen überlegen, ob eine Beleihung nicht viel vorteilhafter als eine verlustträchtige Kündigung wäre.

Versicherungspolice besser beleihen statt zu kündigen

Policenbeleihung
Policenbeleihung statt Kündigung
Bild: Sascha Hübers / pixelio.de

Die Zinssätze der Lebensversicherungen hatten schon vor dem Einsetzen der Finanzkrise 2008 eine kontinuierliche Abwärtsbewegung hinter sich. Besonders die vorgegebene Garantieverzinsung bewegte sich zwischen 2000 und 2012 von 4,00% auf 1,75% zurück (Garantiezinsentwicklung bis 2012). Erst mit den bereits seit Jahren andauernden Finanzmarktverwerfungen muss sich die Versicherungsbranche ernsthafter mit den erwirtschafteten Renditen im Kapitalmarkt auseinander setzen.

Reduzierte Erträge tragen dazu bei, den Versicherungskunden zu den Garantieanteilen entsprechend geringere Zinsen anbieten zu können. Am Ende schrumpfen die ursprünglich erhofften Ablaufleistungen und Police erfüllt womöglich nicht mehr das angestrebte Ziel der ausreichenden Rentenversorgung.

Obwohl die Gesamtverzinsungen im Laufe der letzten Jahre auf durchschnittlich 4,5% erheblich gesunken sind, ist die Rentenversicherung gegenüber zahlreichen Geldanlagen (z.B. Tagesgeld) auf langfristige Zeit um Längen voraus. Die seit Monaten andauernden Kritiken und teils auch suggerierten Unsicherheiten zur privaten Rentenvorsorge mag lediglich in der Reduzierung der „Gewinnaussichten“ zutreffen, aber regelmäßig fehlt die Gegenüberstellung zu weiteren Geldanlagen, zu der die Kunden noch erheblichere Einbußen hinnehmen mussten.

Rentenverträge die bereits älter als 7 Jahre sind und somit vor 2005 abgeschlossen wurden, bieten nach wie vor noch attraktive Renditen in Form von Überschüssen und einem nach wie vor gültigen hohen Garantiezins. Reduzierte Garantieverzinsungen gelten stets für Neuverträge nach der Anpassung. Altverträge bleiben unberührt.

Zu den Altverträgen besteht gegenüber den Neu-Policen zusätzlich der markante Unterschied von steuerfreien Ablaufleistungen. Ein Faktor der erst zur Fälligkeit zum Tragen kommt, aber Jahre zuvor „gerne“ aus dem Blick gelassen wird.

Der Spezialist im Sektor Zweitmarkt Lebensversicherungen, lifeFinance, rät daher zu einem Überdenken von ggfs. angedachten Plänen, die bestehenden Altverträge bei der Gesellschaft kündigen zu wollen. In der Regel ist die Rückgabe der Lebensversicherungspolice die teuerste Lösung aller möglichen Wege.

Eine Beleihung der Versicherung erfüllt meist ebenso den Zweck, den Bedarf von Geld decken zu können. Versicherungsgesellschaften beleihen die Policen generell auf Wunsch des Kunden, wäre aber trotz „bequemer Wege“ nicht die ideale Lösung. Die angebotenen Konditionen sind im Vergleich zu unabhängigen Anbietern durchwegs schlechter. Zu hohe Zinssätze bei durchschnittlich 6,6% p.a., die u.a. seit Jahren nicht mehr angepasst wurden, sind die Regel.

Unabhängige Banken sind nicht nur „alternative“ sondern meist die besseren Anbieter für die Beleihung der Versicherungspolice zu günstigen Konditionen. Dabei ist auch die Volksbank Weschnitzal, die ihren Kunden eine Versicherungsbeleihung mit Laufzeiten bis zu 10 Jahren und einem Festzins anbietet.

Ein sehr wichtiger Unterschied zwischen der Beleihung und einer Kündigung liegt im Fortbestehen der Police. Diese dient selbst als Sicherheit für den Finanzierungsrahmen und behält während der Tilgungszeit wie auch nach der letzten Rate ihren vollen Versicherungsschutz.

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