Schwindende LV-Renditen: Was tun mit alter Lebensversicherung?

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Das Niedrigzins-Niveau aufgrund der Eurokrise stellt Verbraucher und private Lebensversicherer vor das gleiche Problem. Renditen und Zinsgarantien schwinden oder werden gar aufgelöst. Neukunden müssen sich erst zu einer Entscheidung für die Altersvorsorge durchringen. Bestandskunden stehen vor einer vermeintlich unsicheren Zukunft und wissen oft nicht, wie nun mit der Police verfahren werden soll.

Altersvorsorge LV

Altverträge einer Lebensversicherung können nicht mit Sparbüchern verglichen werden

Altverträge möglichst bis zum Vertragsende beibehalten

Die Neuabschlüsse einer privaten Renten- oder Lebensversicherung sind in Deutschland seit geraumer Zeit rückläufig. Die Attraktivität hat aufgrund der immer niedrigeren Renditen für Neuverträge nachgelassen. Das gilt für Versicherungsnehmer wie auch für den Versicherungsanbieter. Letztere haben bereits genug mit den bestehenden Verträgen zu kämpfen, bei denen noch ein höherer Garantiezins gilt. Die Verbraucher mit langjährigen Bestandsverträgen sind zunehmend verunsichert und stellen sich die Frage, wie mit der Police am besten umgegangen werden soll.

Die ersten Versicherungsgesellschaften haben auf das Krisen- und Niedrigzins-Umfeld bereits reagiert. Zu den Pionieren einer neuen Altersvorsorgevariante gehören die ERGO sowie die Allianz. Der Verzicht auf eine Garantieverzinsung wird mit dem Versprechen von höheren Renditechancen ersetzt. Garantiert ist lediglich die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.

Grundsätzlich haben jedoch die neuen Lebensversicherungen nichts mit den bereits laufenden Verträgen zu tun. Beides sind „zweierlei Stiefel“ und beeinflussen sich in keinster Weise. Verbraucher ohne eine private Altersversorgung stehen vor dem Problem niedriger Garantiezinsen oder neuerdings gar dem Verzicht von garantierten Renditen. Alt-Kunden erfreuen sich zwar noch einem relativ hohen Garantiezins, müssen sich aber beinahe jährlich über abgesunkene Überschussbeteiligungen ärgern. Das Niveau der Gesamtverzinsung wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren deutlich abfallen.

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter samt Police ist nicht möglich
Wenn eine Tages- oder Festgeldanlage nicht genug Renditen abwirft, kann der unzufriedene Kunde das Geldinstitut relativ unkompliziert wechseln. Mit einer Altersvorsorge-Police funktioniert das jedoch nicht so einfach. Zumindest gehören für diesen Schritt ein „brachialer Wille“ und die Bereitschaft zu finanziellen Verlusten.

Zwischen den einfachen Sparanlagen und einer Lebensversicherung (LV) gibt es entscheidende Unterschiede. So weist LV-Spezialist lifeFinance explizit darauf hin, dass eine Lebensversicherung ein Sparvertrag über die gesamte Laufzeit darstellt und eine Versicherungsleistung u.a. auf das Leben der versicherten Person enthalten sein kann. Die Beiträge decken somit die vertraglich vereinbarten Rentenzahlungen sowie die Risiko-Leistung ab. Sparbeiträge werden über die vom Versicherer getätigten Anlagen-Investitionen verzinst.

Eine Kündigung der Lebensversicherungspolice inmitten der Laufzeit hat lediglich die Auszahlung zum Rückkaufswert zur Folge. Dieser Wert besteht jedoch nicht aus bereits eingezahlten Beiträgen plus erwirtschaftete Zinsen, sondern unterliegt einer komplizierten Berechnungsgrundlage. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer mit Gebühren und Kosten zu rechnen, die zur Anrechnung des auszuzahlenden Betrags Verwendung finden. In Aussicht gestellte Schlussüberschüsse (zum Ende der Laufzeit) können großteils oder sogar vollständig abgeschrieben werden.

Bestehende Verträge trumpfen gegenüber klassischen Sparanlagen
Nach wie vor bieten die Bestandsbeträge gegenüber den herkömmlichen Sparkonten große Renditevorteile. Der Zinssatz einer klassischen Tagesgeldanlage erreicht nur noch mehr rund 1% und dies ist meist mit einem Neukundenangebot mit temporärer Gültigkeit verbunden.

Die Parole für Renten-Bestandverträge lautet „durchhalten bis zum Ende“. Auch wenn die laufenden Überschüsse einer LV abwärts driften, so bedeutete ein vorzeitiger Ausstieg zwar eine „hübsche Geldsumme“, die aber bis zu diesem Zeitpunkt genauso gut unter der Matratze hätte liegen können. Der sichere Geldwertverlust durch die laufende Inflation sollte eigentlich dem Gedanken einer LV-Kündigung vollends austreiben.

Eine Stilllegung der Alt-Police wäre die „Notlösung“ am äußersten Ende, um finanzielle Verluste möglichst gering zu halten. Sollte dennoch einst das angesparte Kapital benötigt werden, würde die Versicherungsgesellschaft bei einer Anfrage zur Beleihung zwar in der Regel nur die Achseln zücken, aber Drittanbieter sehen sich nach wie vor bereit, eine bereits stillgelegte Police anzunehmen.

Die Beleihung einer Versicherung ist nichts anderes als die Kreditaufnahme mit der Police als hinterlegte Sicherheit. Für die mögliche Darlehenssumme wird der aktuelle Rückkaufswert herangezogen. Der größte Vorteil dieser Variante der Kapitalbeschaffung ist die Rettung der bisherigen Sparbeiträge samt den erwirtschafteten Zinsen. Praktisch bleibt der Vertrag bei einer Beleihung unberührt.

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