Gesetzesentwurf Lebensversicherung Reform vom Bundeskabinett abgesegnet

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Es geht Schlag auf Schlag. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf für die Reform der Lebensversicherung durch gewunken. Auf die Versicherungskunden kommt eine Reihe von Leistungskürzungen zu.

Betteln

„Askese“ für Versicherungsnehmer, Versicherungsgesellschaften und Aktionäre

Lebensversicherungskunden müssen sich ein wenig in Verzicht üben

Offenbar brennt es unter den Nägeln und die Umsetzung der Reformen in der Lebensversicherungsbranche soll so schnell wie möglich über die Bühne gehen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BfM) ist gerade mal eine Woche alt und prompt winkte das Bundeskabinett das Lebensversicherung-Reformgesetz (LVRG) durch.

Mit den neuen Regelungen für die Lebensversicherung können weder die Versicherten, noch die Versicherungsgesellschaften wirklich „glücklich“ werden. Auf die Kunden einer Lebensversicherungspolice kommen erhebliche Leistungskürzungen zu und die Gesellschaften können sich mit den neuen Regeln ganz und gar nicht anfreunden.

Bereits kurz nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs kritisierte der Versicherungsverband (GDV) maßgebliche Bestandteile, die der Versicherungsbranche erhebliche Schwierigkeiten bereiten würden.

Der Gesetzgeber bezeichnet sein „Werk“ als „Absicherung stabiler und fairer Leistungen“ für Lebensversicherte, doch mit dieser Meinung scheint die Bundesregierung alleine im Felde zu stehen. Die „gesicherte Stabilität“ wird schlicht mit Einbußen bei den Renditen für die Kunden erkauft.

Auf die Versicherungskunden kommen aller Voraussicht nach ab 2015 wiederholt gekürzte Garantiezinsen zu. Der derzeit gültige Garantiezins von 1,75% wird sehr wahrscheinlich auf 1,25% abgesenkt werden. Dieser Abstrich gilt jedoch nur für neu abgeschlossene Verträge.

Mit der Definition „Fairness“ könnte die neue Regelung zu den Bewertungsreserven („stille Reserven“) gemeint sein. Der einst diskutierte vollständige Wegfall der Anteils-Ausschüttungen ist hinfällig. Dafür erhalten die Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, die Anteile bei einer finanziellen Schieflage entsprechend zu kappen. Unterm Strich werden die Versicherungskunden, deren Verträge in den kommenden Jahren ablaufen, auf einen Teil der Bewertungsreserven verzichten müssen.

Anteilseigner bzw. Aktionäre einer Versicherungsgesellschaft sollen im Ernstfall auch nicht ungeschoren davon kommen. Gerät ein Versicherer finanziell ins Wanken, sollen die Aktionäre ebenfalls auf Ausschüttungen verzichten. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber mehr Transparenz zu den Abschlussprovisionen. Doch Ausschüttungs-Stopp und Transparenz bei den Provisionen gehen dem GDV ein gutes Stück zu weit. Der Verband sieht durch diese Maßnahmen eine Schwächung des Versicherungsstandorts Deutschland.





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