Garantiezinsabsenkung zu früh – GDV fordert Terminverschiebung

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Der Dachverband der Versicherer fordert die Verschiebung der geplanten Garantiezins-Absenkung um mindestens ein halbes Jahr. Die Versicherungswirtschaft brauche mehr Vorlaufzeit.

Garantiezinsabsenkung frühestens ab Mitte 2017 gefordert

Euro-Krise
Trotz Niedrigzinsphase noch hohe Renditen

Eine Absenkung des Höchstrechnungszinses von derzeit 1,25% auf 0,9% zum 01. Januar 2017 sei viel zu früh. Eine Änderung des Garantiezinses dürfe frühestens zum 01. Juli 2017 erfolgen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert eine Verschiebung der geplanten Garantiezinssenkung auf einen späteren Zeitpunkt. Der Termin für die Einführung neuer Produkt-Infoblätter für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte müsse ebenfalls nach vorne verlegt werden.

Die vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,9% sei zu kurzfristig angesetzt, auch wenn das Zinsumfeld in den vergangenen Jahren rapide abgefallen ist, so der GDV. Die Garantiezinssenkung erforderte umfassende Anpassungen am Tarifwerk, eine gleichzeitige Einführung neuer entwickelter Basisinformationsblätter gemäß PRIIP-Verordnung und neue Produkt-Infoblätter, u.a. für Riester- und Basis-Renten. Dazu werde ein längere Vorlaufzeit als 7 Monate benötigt.

Eine Absenkung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2017 sei auch gar nicht nötig. Nach Daten der GDV erzielten die Lebensversicherer in der augenblicklichen Niedrigzinsphase noch eine Rendite bei der Neuanlage von Kundengeldern, die deutlich oberhalb der Renditen von Staatsanleihen höchster Bonität liege.


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