„Frührente ab 63 ohne Abzüge“ erhält 2 Monate Aufschlag

Rente-


Die „Frührente ab 63 ohne Abzüge“ erhält zum ersten Mal einen Aufschlag um weitere 2 Monate. Im Jahr 2016 ist der Jahrgang 1953 an der Reihe, doch es Bedarf etwas mehr Geduld.

Renteneintrittsalter

Das Alter für die abschlagsfreie Rente wird in den kommenden Jahren stufenweise angehoben

Die Frührente ab 63 erhält noch weitere Verlängerungen

Arbeitnehmer, die sich für die Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente ab 63 entscheiden, brauchen bis zum Erhalt der ersten Rentenzahlung nun etwas mehr Geduld.

Die abschlagsfreie Rente ab 63 erhält einen Aufschlag von zwei weiteren Monaten. Die sog. „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gilt nun für 63 Jährige plus 2 Monate, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) am Dienstag mitteilte.

Eine Frühverrentung kann nun von Versicherten des Jahrgangs 1953 in Anspruch genommen werden. Mit dem Anhängen weiterer 2 Monate erfolgte der erste Schritt der stufenweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in dieser Renten-Kategorie. Weitere Erhöhungen des Rentenalters um jeweils 2 Monate werden in den kommenden zwei Jahren nachfolgen.

Jahrgänge ab 1964 erhalten ihre Rente erst mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres.

Berechtigt für den Bezug der abschlagsfreien Rente sind Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre vorweisen können. Zu den Beitragsjahren zählen neben der Beschäftigung auch die Zeiten mit Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Kindererziehung.

Die abschlagsfreie Rente ab 63 gilt seit dem 01. Juli 2014 und die Anzahl der gestellten Anträge überstieg die von der Bundesregierung aufgestellten Berechnungen deutlich. Die Mehrausgaben im Jahr 2015 waren ursprünglich auf 1,5 Milliarden Euro eingeschätzt. Im März 2015 wurde der Betrag kurzerhand verdoppelt und die Forderungen, die Arbeitslosenzeiten künftig nicht mehr zu berücksichtigen, laut ausgesprochen.





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