Bundesregierung bremst Verkauf von Lebensversicherungen aus

LV-Gesetz-


Der Verkauf von Lebensversicherungen verliert seinen Reiz. Mit dem neuen Gesetz für die privaten Lebensversicherungen werden für Versicherungsnehmer Renditen gekürzt. In aller „Stille“ soll mit einer Anpassung des Steuergesetzes offenbar das unerwünschte Ausweichverhalten der Versicherungskunden unterbunden werden. Der Versicherungsverkauf soll mit Steuern belastet werden.

Euro-Dilemma

Soll der Bürger vom Retten seines eigenen Kapitals abgehalten werden?

Das neue Gesetz zur privaten Lebensversicherung betrifft Neuverträge sowie laufende Versicherungspolicen. Absenkung des Garantiezinssatzes, sowie mögliche Beschneidungen bei den Bewertungsreserven sowie laufende Überschüsse und Schluss-Ausschüttungen nahmen dieser Altersvorsorge ein weiteres Stück an Attraktivität.

Zahlreiche Inhaber einer privaten Altersvorsorge sind am Überlegen, ob die ggfs. noch relativ junge Police abgestoßen werden sollte. Die vorzeitige Kündigung einer bereits langjährigen Lebensversicherung geht in der Regel mit erheblichen Verlusten einher, ganz besonders bei Policen, die in Kürze auslaufen werden.

Für viele Versicherungsnehmer ist bereits in diesem Jahr „Stichtag“. Die Lebensversicherungpolice wird fällig und die Kunden freuen sich auf die fälligen Auszahlungen. Mit dem Gesetz zur „Stabilisierung der Lebensversicherungsbranche“ dürfte es aber zu herben Enttäuschungen kommen.

Die Anteile der ausgeschütteten Bewertungsreserve könnten erheblich zusammen schrumpfen. Der Bund der Versicherten (BdV) geht sogar von massiven Kürzungen aus. Immerhin besteht die Ablaufleistung einer Lebensversicherung oft aus fünf bis zehn Prozent aus der Bewertungsreserve, teils sogar bis zu 15 Prozent, so der BDV. Die Versicherungsnehmer, deren Lebensversicherungen im Jahr 2014 ablaufen, haben mit erheblichen Einbußen zu rechnen.

Wer noch auf die Schnelle seine Lebensversicherungspolice kündigen will, um die Bewertungsreserven ins Trockene zu bringen, muss besonders schnell sein. Das Gesetz steht noch vor dem Entscheid des Bundesrats, aber wird aller Voraussicht nach bis Ende Juli 2014 in Kraft treten. Der BdV sieht für betroffene Versicherungsnehmer nur geringe Chancen, noch von den derzeit gültigen Regelungen zu profitieren.

Es kommt „noch dicker“! Der Verkauf der Lebensversicherung wird „bestraft“

Der Verkauf einer Lebensversicherung war in den meisten Fällen der bessere Weg als eine Kündigung. Mit dem Policen-Verkauf wurden die Vertragsbestandteile beibehalten, inkl. den in Aussicht gestellten laufenden Ausschüttungen sowie dem Schlussüberschuss. Doch die Bundesregierung versperrt nun den Weg, den durch das neue Lebensversicherungs-Gesetz geschaffenen unattraktiven Konditionen auszuweichen.

So „klammheimlich und in aller Stille“ verabschiedete der Bundestag am Donnerstag diverse Anpassungen zum Steuergesetz. Ein Teil davon betrifft den Verkauf von Lebensversicherungen.

  • „Nach einem Verkauf sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein. Die Bundesregierung begründet die Rechtsänderung damit, durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls. Damit entfalle die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant seien“

Auszug der Veröffentlichung Deutscher Bundestag 02.04.2014

Klartext. Der bisherige Weg, das (eigene) Kapital über den Policenverkauf zu retten, wird „versauert“, indem nun Steuern zu entrichten sind.

Für die Überbrückung eines finanziellen Engpasses war der Policen-Verkauf, geschweige die Policenkündigung, ohnehin nicht das „Gelbe vom Ei“. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer über eine Policen-Beleihung nachdenken. Ein Ratenkredit zu günstigen Konditionen und unabhängig von der Bonität, da die Versicherungspolice mit ihrem Rückkaufswert als Sicherheit dient.





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