Betriebsrentenstärkungsgesetz vor der Verabschiedung

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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am Donnerstag vom Bundestag voraussichtlich verabschiedet. Neue Regelungen betreffen die bAV und auch die Riester-Rente.

Freibetrag für Grundsicherung bei 200 Euro

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Die Rechnung geht für Versicherungswirtschaft auf

Am Donnerstag wird der Bundestag das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ voraussichtlich verabschieden. Damit treten künftig neue Regelung in Kraft, darunter zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sowie zur Riester-Rente.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die gesetzliche Neuregelung zur privaten Altersvorsorge, da „angesichts der demografischen Entwicklung“ die gesetzliche Rente allein längst nicht ausreichend sei.

Für die Riester-Rente gilt künftig eine von 154 Euro auf 175 Euro angehobene Grundzulage. Der GDV bezeichnet diesen Schritt als ein starkes Signal für die Förderung von schwächeren Einkommensgruppen. Zusätzlich wird ein Freibetrag in der Grundsicherung („Sozialhilfe für Rentner“) gelten. Demnach werden Renten von bis zu 200 Euro monatlich nicht mehr voll mit der Grundsicherung im Alter verrechnet. „Geringverdiener werden damit endlich nicht mehr dafür bestraft, wenn sie privat oder über den Betrieb für ihr Alter vorgesorgt haben“, so der GDV.

Die Arbeitgebervertreter haben sich zur Gestaltung des neuen Rentengesetzes offenbar kräftig ins Zeug gelegt. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Arbeitgeber zwar dazu „gefördert“, den Arbeitnehmern eine bAV anzubieten, sind aber von jeglicher Verantwortung, geschweige Garantieleistungen befreit. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzte sogar ein Verbot von jeglichen Garantien durch. Für den einzahlenden Arbeitnehmer könnten am Schluss lediglich die bisher eingezahlten Beiträge übrig bleiben, natürlich ohne Inflationsausgleich.

Gemäß einer Verabschiedung wird das Rentengesetz am 01.01.2018 in Kraft treten.


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